19.05.2015 19:59:40

DGAP Zwischenmitteilung: Intertainment AG

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2015

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

19.05.2015 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 19. Mai 2015 - Der Intertainment Konzern hat im ersten Quartal

2015 seinen Periodenfehlbetrag deutlich reduziert. Er beläuft sich auf 75

TEuro nach 85 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 31.

März 2015 von einer gesunkenen Bilanzsumme geprägt. Sie hat sich von 261

TEuro zum 31. Dezember 2014 auf 198 TEuro reduziert. Grund dafür ist ein

gesunkener Zahlungsmittelbestand.

Unverändert zur Bilanz für das Geschäftsjahr 2014 weist Intertainment auch

in der Zwischenbilanz für das erste Quartal 2015 auf der Aktivseite der

Bilanz lediglich unter den kurzfristigen Vermögenswerten Positionen aus.

Die bedeutendste Position sind dabei die Zahlungsmittel. Sie haben sich

gegenüber dem 31. Dezember 2014 um 86 TEuro auf 100 TEuro reduziert. Der

Buchwert des Filmvermögens blieb mit 32 TEuro unverändert. Die Forderungen

und sonstigen Vermögenswerte haben sich auf 66 TEuro erhöht. Zum

Bilanzstichtag 2014 hatten sie 43 TEuro betragen.

Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden um 12 TEuro auf 9.962

TEuro gestiegen. Die größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind

unverändert die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie

betreffen die Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien

Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen und belaufen sich zum 31.

März 2015 auf 9.798 (31.12.2014: 9.762) TEuro.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen blieben

mit 43 TEuro unverändert. Die kurzfristigen Rückstellungen wurden um 27

TEuro auf 77 TEuro reduziert. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten

haben sich dagegen leicht um 3 TEuro auf 44 TEuro erhöht.

Das Konzerneigenkapital hat sich von -9.689 TEuro zum Bilanzstichtag 2014

auf -9.764 TEuro zum 31. März 2015 verringert. Dies ist auf den

Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 75 TEuro zurückzuführen. Das

gezeichnete Kapital blieb mit 15.137 TEuro ebenso unverändert wie die

Kapitalrücklage mit 1.308 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro.

Der Intertainment Konzern erzielte im ersten Quartal 2015 einen Umsatz von

0 (vergleichbarer Vorjahreszeitraum: 10) TEuro. Der Umsatz im

Vorjahresquartal hatte aus der Verwertung von Filmrechten aus der

Filmbibliothek resultiert. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen

sich ebenfalls auf 0 (i.V. 0) TEuro. Der Materialaufwand ist auf 0 (i.V.

13) TEuro gefallen.

Der Personalaufwand blieb mit 10 (i.V. 9) TEuro nahezu unverändert. Er

betrifft die Vergütung des Vorstands. Die sonstigen betrieblichen

Aufwendungen haben sich auf 39 TEuro reduziert. Im ersten Quartal 2014

hatten sie noch 49 TEuro betragen. Sie umfassen im Wesentlichen die

laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns. Das Zinsergebnis

beläuft sich auf -26 (i.V. -24) TEuro. Es umfasst vor allem die

Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten

verzinslichen Darlehen.

Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2015 sowie nach Ende des

Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies

Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert

zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von

10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Zum Stand

des Patentverfahrens zwischen SightSound und Apple verweisen wir auf unsere

Ausführungen im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2014. Eine Weiterentwicklung

hat es hierbei nach den Intertainment vorliegenden Informationen im

Berichtszeitraum nicht gegeben.

Finanzierung des Intertainment Konzerns

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit ist Intertainment unverändert auf

die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH

angewiesen. In diesem Zusammenhang gab diese Anfang Mai 2015 gegenüber

Intertainment eine Zeichnungsgarantie ab. Dabei verpflichtete sich die MK

Medien Beteiligungs GmbH, bei einer geplanten Kapitalerhöhung der

Intertainment AG neue Aktien mit einem Gesamtausgabebetrag in Höhe von 160

TEuro zu zeichnen.

Ebenfalls Anfang Mai 2015 wurde zudem die Laufzeit der von der MK Medien

Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2016

verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 % über Euribor

festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte

Rangrücktritte vor.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH

Die Intertainment Tochtergesellschaft Phoenix Media GmbH hatte am 30.

November 2011 Insolvenz angemeldet. Mit Schreiben vom 5. November 2014 gab

der Insolvenzverwalter Intertainment Gelegenheit zur Stellungnahme

betreffend Zahlungsvorgängen im Verhältnis der Phoenix Media GmbH und der

Intertainment AG. Intertainment nahm hierzu mit Schreiben vom 3. Dezember

2014 Stellung, insbesondere auch zu Fragen von möglichen Ansprüchen aus

Insolvenzanfechtung. Hierauf äußerte sich der Insolvenzverwalter mit

Schreiben vom 8. Mai 2015. Eine konkrete Geltendmachung von

Zahlungsansprüchen erfolgte in diesem Schreiben jedoch nicht.

Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende

November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige

Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und

Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und

Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben

vom 15. Dezember 2014 teilte die DPR Intertainment mit, dass sie eine

fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle

Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige

Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar fälschlicherweise

nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment hat sich dieser

Auffassung nicht angeschlossen und hat der Fehlerfeststellung deshalb mit

Schreiben vom Januar 2015 auch nicht zugestimmt. Zwischenzeitlich folgte

die Bafin der Auffassung der DPR. Intertainment wird sich zeitnah gegenüber

der Bafin äußern.

Aufsichtsrat

Mit Wirkung vom 11. Mai 2015 hat Bianca Krippendorf ihr Amt als

Aufsichtsratsmitglied der Intertainment AG niedergelegt. Neues

Aufsichtsratsmitglied wurde Ernst-Henning Graf von Hardenberg, der bereits

auf der Hauptversammlung am 8. August 2013 zum Ersatzmitglied des Gremiums

gewählt worden war.

Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen

Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum

Konzern- und Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Lage der

Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 fort. Wir

verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die dort dargestellten

Risiken des Intertainment Konzerns. Insbesondere besteht das

Finanzierungsrisiko unverändert fort. Intertainment ist weiterhin auf die

Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem

Zusammenhang ist es sehr wahrscheinlich, dass Intertainment über die

bereits zugesagte Zeichnungsgarantie von 160 TEuro hinaus weitere Mittel

benötigen wird. Sollte Intertainment diese nicht erhalten und/oder sollten

die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant

eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG in hohem Maße - auch

sehr kurzfristig - wegen Zahlungsunfähigkeit gefährdet.

München, 19. Mai 2015

Intertainment AG

Der Vorstand

Ende der Zwischenmitteilung

19.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Intertainment AG

Brienner Str. 13

80333 München

Deutschland

Internet: http://www.intertainment.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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