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30.07.2013 22:17:58

EANS-Hauptversammlung: A-TEC Industries AG

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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A-TEC INDUSTRIES AG

Wien, FN 216262 h

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 28. August 2013, um 09.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der A-TEC INDUSTRIES AG, 1100 Wien, Kurbadstraße 8, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der A-TEC INDUSTRIES AG, FN 216262 h, ein.

TAGESORDNUNG 1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012 samt Lagebericht einschließlich Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2012. 2) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012. 3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 4) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab dem 7. August 2013 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1100 Wien, Kurbadstraße 8, Ansprechpartner Herr Robert Ivanovic, auf:

· Jahresabschluss mit Lagebericht, · Verwendung des Geschäftsergebnisses, · Bericht des Aufsichtsrates,

für das Geschäftsjahr 2012; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-4

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab dem 7. August 2013 außerdem im Internet unterwww.a-tecindustries.comzugänglich und abrufbar und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ (AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 7. August 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Kurbadstraße 8, zu Handen Herrn Robert Ivanovic, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. August 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 68082-998 oder an 1100 Wien, Kurbadstraße 8, zu Handen Herrn Robert Ivanovic, oder per E-Mailoffice@a-tecindustries.comwobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs­punktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft, 1100 Wien, Kurbadstraße 8, oder per Telefax an +43 (1) 68082-998 oder per E-Mail (ivanovic@a-tecindustries.com) zu Handen von Herrn Robert Ivanovic zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. August 2013 (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. August 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 2443 Stotzing, Waldgasse 9

Per E-Mail: anmeldung.atec@hauptversammlung.at

(wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist)

Depotführende Kreditinstitute können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77

Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT00000ATEC9 im Text angeben)

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss.

Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesellschaft nicht älter als fünf Tage sein und bedarf der Übermittlung in Textform. Die Gesellschaft nimmt Depotbe­stätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute ent­gegen, sofern der Teilnehmer eindeutig identifiziert werden kann.

Depotbestätigungen werden von der Gesellschaft ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.

Weitergehende Informationen über § 10a AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 2443 Stotzing, Waldgasse 9

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77

Per E-Mai: anmeldung.atec@hauptversammlung.at

(wobei die Vollmacht in Textform, beispiels­weise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist)

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.a- tecindustries.comabrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 26.400.000,00 und ist in 26.400.000 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, von denen 26.400.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmbe­rechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 26.400.000. Zum heutigen Tag besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8.30 Uhr.

Wien, im Juli 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis: Franz Fehringer

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: A-TEC Industries AG Kurbadstraße 8 A-1100 Wien WWW: http://www.a-tecindustries.com Branche: Holdinggesellschaften ISIN: AT00000ATEC9 Indizes: Standard Market Continuous Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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