13.04.2013 08:14:58
|
EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
-------------------------------------------------------------------------------
EINLADUNG zu der am Dienstag, dem 14. Mai 2013, um 10.00 Uhr im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, stattfindenden 133. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2012
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
4. Wahlen in den Aufsichtsrat
5. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2014
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 23. April 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft unter {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at] zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; * Beschlussvorschläge * Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 4 gemäß § 87 Abs. 2 AktG * Formular für die Erteilung einer Vollmacht * Formular für den Widerruf einer Vollmacht * Vollständiger Text dieser Einladung
Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab 23. April 2013 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 23. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 2. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 732 785812 oder per Post an 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder per E-Mail {sek@oberbank.at}[HYPERLINK: mailto:sek@oberbank.at], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at] zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4. Mai 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:
Per Post oder Boten: Oberbank AG
Abteilung ZSP/WV2 z.H. Herrn Markus Zehethofer Untere Donaulände 28 4020 Linz
Oder
Per Telefax: +43 732 77 89 40
oder
Per E-Mail: {markus.zehethofer@oberbank.at}[HYPERLINK: mailto:markus.zehethofer@oberbank.at], wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2013 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 4. Mai 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 13. Mai 2013, 15.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post Oberbank AG
Abteilung Sekretariat & Kommunikation z.H. Frau Kerstin Gahleitner Untere Donaulände 28 4020 Linz
Per Telefax: +43 732 78-58 12
Per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125 Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.515 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.772.610.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Linz, im April 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
andreas.pachinger@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
-------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0 FAX: +43(0)732/78 58 10 Email: sek@oberbank.at WWW: www.oberbank.at Branche: Banken ISIN: AT0000625108, AT0000625132 Indizes: WBI Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!