10.04.2016 16:06:39
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EANS-News: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht / Bekanntmachung gemäß § 116 Abs 6 BaSAG
EANS-News: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht / Bekanntmachung gemäß § 116 Abs 6 BaSAG
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Unternehmen/FMA Maßnahme
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als
Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken
(BaSAG) teilt mit, dass sie hinsichtlich der HETA ASSET RESOLUTION AG per
Maßnahmenbescheid vom 10.04.2016 das Abwicklungsinstrument der
Gläubigerbeteiligung angewandt hat.
* Die Posten des harten Kernkapitals, der Nennwert der Instrumente des
Ergänzungskapitals sowie der Nennwert sonstiger nachrangiger Verbindlichkeiten
sowie sämtliche bis zum 28.02.2015 aufgelaufene Zinsen wurden auf null
herabgesetzt.
* Der Nennwert oder der ausstehende Restbetrag der restlichen
berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG,
einschließlich solcher deren Sachverhalt zum 01.03.2015 bereits begründet war,
deren Eintritt oder Höhe jedoch ungewiss ist, sowie sämtliche bis zum
28.02.2015 aufgelaufene Zinsen wurden auf einen Betrag iHv 46,02 von Hundert
herabgesetzt.
Begleitend wurden weitere Abwicklungsbefugnisse angewandt:
* Die Fälligkeit der von der HETA ASSET RESOLUTION AG ausgegebenen Schuldtitel
und der anderen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten oder Restbeträge,
die bereits zum 01.03.2015 bestanden, wurde dahingehend geändert, dass sie mit
dem Auflösungsbeschluss nach § 84 Abs. 9 BaSAG, jedoch spätestens am
31.12.2023 eintritt.
* Der Zinssatz auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und relevante
Kapitalinstrumente der HETA ASSET RESOLUTION AG wurde mit Wirkung ab
01.03.2015 auf null von Hundert gesetzt.
* Die mit den bestehenden Anteilen und anderen Eigentumstiteln der HETA ASSET
RESOLUTION AG verbundenen Rechte und Pflichten wurden mit Ausnahme der damit
verbundenen Verwaltungsrechte gelöscht. Die FMA übernimmt die Kontrolle über
die HETA ASSET RESOLUTION AG und übt sämtliche mit den Anteilen und anderen
Eigentumstiteln verbundenen Verwaltungsrechte aus.
Das Maßnahmenedikt mit einer Liste der betroffenen Verbindlichkeiten ist
abrufbar unter
https://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=13884&t=1460383292&hash=0f28cb47f2ee865712aa4c52bdbfa337
Der Maßnahmenbescheid vom 01.03.2015 wurde durch den Vorstellungsbescheid vom
10.04.2016 bestätigt:
https://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=16294&t=1460383292&hash=401236408eca30b33c310d13355a8101
Für Rückfragen bezüglich der einzelnen Emissionen verweist die FMA auf die
Emittentin.
Rückfragehinweis:
Elisabeth Pechmann, BA
HETA ASSET RESOLUTION AG
Corporate Communications / Investor Relations
+43 (0) 50209 4623
Holding@heta-asset-resolution.com
Unternehmen: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
A-1090 Wien
Telefon: +43(1)249 59-0
FAX: +43(1)249 59-5499
Email: fma@fma.gv.at
WWW: www.fma.gv.at
Branche: Wirtschaft & Finanzen
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Börsen:
Sprache: Deutsch
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