23.09.2016 11:07:46

EANS-PVR: C-QUADRAT Investment AG / Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

=------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: =---------------------------------- Name: C-QUADRAT Investment AG Sitz: Wien Staat: Österreich

Wien/Frankfurt, 23. September 2016. Die C-QUADRAT Investment AG, ISIN: AT0000613005, ("C-QUADRAT") wurde am 22. September 2016 gemäß §§ 91ff Börsegesetz von Cubic (London) Limited, 1 Vine Street - London W1 J0AH, Vereinigtes Königreich ("Cubic"), der San Gabriel Privatstiftung mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Waldegghofgasse 3, 1170 Wien FN 195929g ("San Gabriel"), sowie von der T.R. Privatstiftung mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, FN 195928f, ("T.R.") wie folgt informiert:

Cubic ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und steht jeweils zur Hälfte im Eigentum von San Gabriel und T.R.

San Gabriel, eine von Herrn Alexander Schütz kontrollierte Privatstiftung, hält derzeit 684.161 Stück Stammaktien an der C-QUADRAT, was einem Anteil an den Stimmrechten am Emittenten von 15,68% entspricht. T.R., eine von Herrn Mag. Thomas Rieß kontrollierte Privatstiftung, hält derzeit 854.141 Stück Stammaktien an der C-QUADRAT, was einem Anteil an den Stimmrechten am Emittenten von 19,58% entspricht. Herr Mag. Thomas Rieß hält derzeit unmittelbar 27.000 Stück Stammaktien an der C-QUADRAT, was einem Anteil an den Stimmrechten am Emittenten von 0,62% entspricht. In Bezug auf C-QUADRAT besteht seitens San Gabriel und T.R. eine Vereinbarung über die einvernehmliche Ausübung ihrer Stimmrechte.

Cubic hält derzeit 1.227.649 Stück Stammaktien an der C-QUADRAT, was einem Anteil an den Stimmrechten am Emittenten von 28,14% entspricht. Darüber hinaus hatte Cubic am 10.03.2016 aufschiebend bedingte Kauf- und Einbringungsverträge (Long Stop Date 30.09.2016) mit weiteren Kernaktionären der C-QUADRAT über insgesamt derzeit 2.856.344 Stück Stammaktien an der C-QUADRAT, was einem Anteil an den Stimmrechten am Emittenten von 65,46% entspricht, abgeschlossen (sonstiges vergleichbares derivatives Finanzinstrument gemäß § 91a Abs 1 Z 1 BörseG). Diese aufschiebend bedingten Kauf- und Einbringungsverträge werden nicht durchgeführt und entfallen.

Darüber hinaus hatten T.R., San Gabriel, Hallmann Holding International Investment GmbH, Q-CAP Holdings Ltd, Herr Carlo Michienzi, Herr Matteo Pusineri und Herr Kerry Mentasti-Granelli am 10.03.2016 einen aufschiebend bedingten Syndikatsvertrag in Bezug auf Cubic und die C-QUADRAT abgeschlossen. Auch dieser Vertrag wird nicht durchgeführt und entfällt.

Mit Entfall der aufschiebend bedingt abgeschlossenen Kauf- und Einbringungsverträge sowie des aufschiebend bedingt abgeschlossenen Syndikatsvertrags sind San Gabriel, T.R., Herr Alexander Schütz, Herr Mag. Thomas Rieß, Laakman Holding Ltd, (derzeit gem. § 91 BörseG mit 754.066 Stück Aktien entsprechend 17,28% an C-QUADRAT beteiligt), Hallmann Holding International Investment GmbH (derzeit gem. § 91 BörseG mit 436.319 Stück Aktien entsprechend 9,99% an C-QUADRAT beteiligt), Q-CAP Holdings Ltd (derzeit gem. § 91 BörseG mit 100.657 Stück Aktien entsprechend 2,37% an C-QUADRAT beteiligt), Herr Carlo Michienzi (derzeit nicht direkt an C-QUADRAT beteiligt), Herr Matteo Pusineri (derzeit nicht direkt an C-QUADRAT beteiligt) und Herr Kerry Mentasti- Granelli (derzeit nicht direkt an C-QUADRAT beteiligt), Herr Klemens Hallmann (derzeit nicht direkt an C-QUADRAT beteiligt) und Herr Fritz Schweiger (derzeit nicht direkt an C-QUADRAT beteiligt) nicht mehr als gemeinsam vorgehende Rechtsträger zu qualifizieren mit der Folge, dass die wechselseitige Zurechnung ihrer Stimmrechte gemäß § 92 Z 7 BörseG wieder entfällt.

Der Entfall der Verträge führt aufgrund der gemäß § 91b Abs 1 BörseG vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 ff BörseG:

Cubic gemäß § 91 BörseG 1.227.649 / 28,14%, § 91a BörseG 0 / 0%, gemäß § 92 Z 7 BörseG 1.565.302 / 35,87%, insgesamt 2.792.951 / 64,01%;

Alexander Schütz und San Gabriel gemäß § 91 BörseG 684.161 / 15,68%, gemäß 92 Z 1 und 4 BörseG 2.108.790 / 48,33%, insgesamt 2.792.951 / 64,01%;

Mag. Thomas Rieß und T.R gemäß § 91 BörseG 881.141 / 20,19%, gemäß 92 Z 1 und 4 BörseG 1.911.810 / 43,82%, insgesamt 2.792.951 / 64,01%.

San Gabriel, T.R., Herr Alexander Schütz und Herr Mag. Thomas Rieß und Cubic haben damit die Meldeschwelle von 90% und 75% unterschritten.

Datum der Schwellenberührung: 20.09.2016

Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

   September 23, 2016 04:37 ET (08:37 GMT)- - 04 37 AM EDT 09-23-16

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