03.10.2013 10:54:31

EANS-PVR: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

=------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: =---------------------------------- Name: Staatsdruckerei Mitarbeiter Privatstiftung Sitz: Wien Staat: Österreich

Mitteilung gemäß §§ 91 ff BörseG

Staatsdruckerei Mitarbeiter Privatstiftung, Wien, teilt hiermit gemäß §§ 91ff BörseG in Bezug auf Österreichische Staatsdruckerei Holding AG, Wien (die "Emittentin"),und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Stammaktien, ISIN AT00000OESD0 (die "Aktien"), wie folgt mit:

Mit Inkraftreten des Bundesgesetzes, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz 1989, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden (BGBl I Nr 83/2012), wurde unter anderem § 91 Abs 1 BörseG novelliert, sodass diese Bestimmung seit 1.1.2013 eine neue Stimmrechtsanteilsschwelle von 4% enthält. In sinngemäßer Anwendung des § 96 Z 22 BörseG gibt Staatsdruckerei Mitarbeiter Privatstiftung bekannt, dass damit die von ihr seit März 2012 bis zum heutigen Tage an der Emittentin unverändert gehaltene Beteiligung von insgesamt 367.500 Aktien (dies entspricht rund 4,90% der Stimmrechte der Emittentin) die neu eingeführte Stimmrechtsanteilsschwelle von 4% gemäß § 91 BörseG bei Inkrafttreten des Bundesesetzes BGBl I Nr 83/2012 erreicht und überschritten hat.

Festgehalten wird, dass es sich hierbei um eine Bestandsmitteilung im Sinne des § 96 Z 22 BörseG aufgrund der oben angeführten Einführung der weiteren Stimmrechtsanteilsschwelle von 4% im § 91 Abs 1 BörseG handelt und sich der von Staatsdruckerei Mitarbeiter Privatstiftung an der Emittentin direkt, indirekt oder zurechenbar gehaltene Stimmrechtsanteil seit März 2012 nicht verändert hat.

Wien, am 2. Oktober 2013 Staatsdruckerei Mitarbeiter Privatstiftung

Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

   October 03, 2013 04:23 ET (08:23 GMT)- - 04 23 AM EDT 10-03-13

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