19.05.2022 15:08:21
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EQS-HV: Telekom Austria AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Telekom Austria AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Telekom Austria Aktiengesellschaft Nach reiflicher Überlegung und Evaluierung der aktuellen Pandemielage sind wir zu dem Schluss gekommen, die diesjährige Hauptversammlung wieder als Präsenzversammlung durchzuführen. Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen haben wir uns aber dazu entschieden, zur Sicherheit für alle Anwesenden restriktive Schutz- und Hygienemaßnahmen zu treffen. Der Zutritt zum Versammlungsort kann daher nur jenen Aktionären und sonstigen Teilnehmern gewährt werden, die eine FFP2-Maske ordnungsgemäß tragen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt während der gesamten Veranstaltungsdauer; ausgenommen sind lediglich Personen am Podium sowie Aktionäre, die an dem für sie vorbereitetem Rednerpult ihr Rede- und Fragerecht ausüben. An den Eingängen werden Spender mit Handdesinfektionsmitteln aufgestellt. Wir bitten auch um Verständnis, dass wir in diesem Jahr kein Mittags-Buffet anbieten können. Schließlich weisen wir darauf hin, dass die physische Teilnahme ausschließlich unter Einhaltung der am Tag der ordentlichen Hauptversammlung geltenden Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 möglich ist und daher auch noch Änderungen der Maßnahmen denkbar sind. Tagesordnung 3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021. 6. Tagesordnungspunkt: 8. Tagesordnungspunkt: Informationen für unsere Aktionäre 1. der kombinierte Jahresbericht 2021 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2021, der Jahresabschluss 2021 samt Lagebericht, der konsolidierte Corporate Governance Bericht 2021, der konsolidierte nicht-finanzielle Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021; 2. der vollständige Text dieser Einberufung; 3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats; 4. Vollmachts- und Widerrufsformulare; 5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG; 6. der Vergütungsbericht 2021. Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Beschlussvorschläge: Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2022@a1.group) zu senden. Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang veröffentlichen, außer wenn 1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt; Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln. Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei Beschlussvorschlägen 1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. Teilnahme & Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter: Die Depotbestätigungen sind (i) in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt per Fax: +43 (0)1 8900 500 52, oder per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF), (ii) in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist, an die Gesellschaft zu senden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT 0000720008; 5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, das ist der 17. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, bezieht. Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich), per Fax (+43 (0)1 8900 500 52) oder per E-Mail (anmeldung.telekom@hauptversammlung.at; gescannt als PDF angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist. Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss bis Freitag, 24. Juni 2022, 16:00 Uhr MESZ, eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw. der Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu verwenden. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30 oder E-Mail florian.beckermann@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie er (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir bitten unsere Aktionäre, Weisungen direkt an beckermann.telekom@hauptversammlung.at zu senden. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ. Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. U-Bahnlinie U1, Station Vorgartenstraße). Information zum Datenschutz der Aktionäre: Teilnehmende Aktionäre und ihre Vertreter sind in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses können andere Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.a1.group/de/meta/datenschutz Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung: Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern: Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9 AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30% Frauen) für die Kapitalvertreter wird derzeit erfüllt. Die Mandate von zwei weiblichen Mitgliedern sowie einem männlichen Mitglied enden. Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.a1.group. Wien, 19. Mai 2022 Der Vorstand International Securities Identification Number (ISIN)
19.05.2022 |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Telekom Austria AG |
Lassallestrasse 9 | |
1020 Wien | |
Österreich | |
Telefon: | 004350664 47500 |
E-Mail: | investor.relations@a1.group |
Internet: | www.a1.group |
ISIN: | AT0000720008 |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1357073 19.05.2022
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