21.05.2022 11:00:02
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EQS-News: :be AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: :be AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
:be AG, FN 543031a ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Tagesordnung 2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahrs 2021. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021. 5. Wahlen in den Aufsichtsrat. 6. Beschlussfassung über Zustimmung zum Abschluss einer D&O-Versicherung für den Vorstand und den Aufsichtsrat. 7. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht. 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im Punkt 6. AKTIENURKUNDEN, AUSSCHLUSS DER EINZELVERBRIEFUNG VON AKTIEN, Unterpunkt 6.4., zur teilweisen Ermöglichung der Anwendung der Bestimmungen für gemäß § 3 AktG börsennotierte Aktiengesellschaften. 9. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung im Punkt 6. AKTIENURKUNDEN, AUSSCHLUSS DER EINZELVERBRIEFUNG VON AKTIEN, Unterpunkt 6.1., unter anderem zur Anpassung an das geltende Recht. 1. Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG) - Einberufung gemäß § 106 AktG, stehen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab dem 30.05.2022, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 6890 Lustenau, Millennium Park 20 und zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung und werden bei der Hauptversammlung aufliegen. 2. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG) Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10 Abs 2 AktG) 2.1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT Code); 2.2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 2.3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000A2SGH0); 2.4. Depotnummer beziehungsweise eine sonstige Bezeichnung; 2.5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht; Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein und bedarf der Schriftform. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 15.06.2022, bis 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) wie folgt zugehen: Per Fax: +43 (0) 1 3750 215-99 oder Per E-Mail: anmeldung@anmeldestelle.at Per Post: :be AG oder Per Swift: RZBAATWWXXX, Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (10.06.2022, 24.00 Uhr [MESZ, Ortszeit Lustenau]) beziehen. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt. Aktionäre können daher über Ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 3. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109,110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG) Ein schriftliches Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Aktien im Ausmaß von 5% des Grundkapitals halten, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgegeben werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 30.05.2022, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Post, adressiert an die :be AG, c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien, oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an anmeldung@anmeldestelle.at zugeht. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden. Ein Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen Aktien im Ausmaß von 1% des Grundkapitals halten, dass Beschlussvorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 09.06.2022, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99 oder per E-Mail an anmeldung@anmeldestelle.at zugeht. Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge der Gesellschaft übermittelt werden können, und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind auf der Internetadresse www.be-ag.eu/hauptversammlung der Gesellschaft abrufbar. Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge (ausgenommen Vorschläge von Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat) stellen, die keiner vorherigen Bekanntgabe bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns, sowie der in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden, und zwar per Post, adressiert an die :be AG c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien 4. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG) Per Fax: +43 (0) 1 3750 215-99 Per E-Mail: anmeldung@anmeldestelle.at, wobei die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht beispielsweise als tif, pdf, et cetra dem E-Mail anzuschließen ist oder Per Post: :be AG Formulare zur Erteilung und zum Widerruf einer Vollmacht stehen zum Download unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf nicht zwingend. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter jedoch nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie oben unter Punkt 2. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG) zu erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des Aktiengesetzes ist eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig. 5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG) Gemäß § 106 Z 9 AktG iVm § 83 Abs 2 Z 1 BörseG wird weiter bekanntgegeben, dass die Gesellschaft 50.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre beziehungsweise ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten bzw. die Möglichkeit zur Registration für die Hauptversammlung ist ab 15:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau). Lustenau im Mai 2022 Der Vorstand
21.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | :be AG |
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Österreich | |
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Fax: | +43 5577 63051-6890 |
E-Mail: | office@be-lustenau.com |
Internet: | www.be-ag.eu |
ISIN: | AT0000A2SGH0 |
WKN: | A3CWWB |
Börsen: | Wiener Börse (Dritter Markt (MTF)) |
EQS News ID: | 1358277 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1358277 21.05.2022
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