04.02.2016 17:37:38
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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) rechtswidrig? / Care-Energy liegt scheinbar mit deren Rechtsansichten richtig, wie ein renommierter deutscher Rechtswissenschaftler nun bestätigt
Auf in die Energie-Branche, Richtung Spitze ... dort, wo die Luft dünn, die Scheine dafür groß sind!
Wer sitzt denn an der Spitze der deutschen Energie-Branche und dreht nach Belieben an Stellschrauben, wenn das Konto mal wieder nach Input schreit? Die Bundesnetzagentur gedeckt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, mit ihren vier Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW und den regionalen Verteil-Netzbetreibern - dem Strommonopol, die im Gleichklang Jahr für Jahr die Köpfe zusammenstecken, um die Höhe der EEG-Umlage und der Netznutzungskosten (wie die öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten schon berichteten) zu bestimmen - zum Nachteil des Konsumenten, denn die haben keine Wahl, sie müssen Strom beziehen, da sie sonst nicht mehr am modernen Leben teilhaben können.
Nach dem vorliegenden Gutachten eines renommierten deutschen Rechtwissenschaftlers, wird nun die bisherige Auffassung von Care-Energy in Sachen EEG bestätigt.
Demzufolge ist das Erneuerbare Enerien Gesetz und die EEG-Umlage
- eine Steuer, kein Preisregulierungs-Instrument und somit rechtswidrig
- nicht-deutsche Grünstrom-Lieferanten diskriminierend und somit europarechtswidrig
- auch nach deutschem Recht verfassungswidrig, da ohne Amortisationsklausel; das heißt, dass das Geld, dass wir Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen als Einspeisevergütung bezahlen weiterfließt, selbst wenn dessen Investition schon längst getilgt ist.
- eine Abgabe, die einigen Geld en masse auf die Konten spült, ihren gesetzlich verankerten Zweck jedoch nicht einmal ansatzweise erfüllt. Hat das EEG auf den Gesamtausstoß von Treibhausgasen doch keinerlei Auswirkungen und verfehlt damit das erklärte Ziel, im Sinne des Klimaschutzes wirksam zu sein.
- und noch vieles mehr, dass es jedoch nicht besser macht, sondern eine Reihe von weiteren Gesetzesverstößen manifestiert.
Noch im Februar 2016 wird der renommierte Verfasser dieses Gutachtens in Form einer Presskonferenz in Berlin vor die Öffentlichkeit treten und das Gutachten vorstellen.
OTS: Care-Energy Holding GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/nr/80959 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_80959.rss2
Pressekontakt: Dkfm Marc März Care-Energy Holding GmbH Dessauer Strasse 2-4 20457 Hamburg T.: 0151 422 60 332 marc.maerz@care-energy.de

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