18.03.2014 18:10:49
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EU-Gerichtshof verhandelt über Sozialleistungen für Zuwanderer
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag über die Frage beraten, wann Zuwanderer in der EU Anspruch auf Sozialleistungen haben. In Deutschland wird die Entscheidung mit Spannung erwartet, vor allem die Kommunen hoffen auf eine Klärung der unsicheren Rechtslage.
In dem Verfahren geht es um einen Fall aus Leipzig: Das dortige Jobcenter hatte einer jungen Frau aus Rumänien Hartz-IV-Leistungen verweigert, weil diese keine Arbeit aufnahm (Rechtssache C-333/13). Die Rumänin hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem Sohn in Deutschland.
Das Sozialgericht Leipzig hält die Entscheidung des Jobcenters nach deutschem Recht zwar für richtig - bezweifelt aber, dass sie mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Richter baten deshalb ihre Kollegen beim EuGH um Hilfe bei der Auslegung relevanter EU-Gesetze.
Bei der mündlichen Anhörung in Luxemburg trugen unter anderem Vertreter der jungen Frau, der Bundesregierung und der EU-Kommission ihre Argumente vor. Die Kommission hatte in einer vorab öffentlich gewordenen Einschätzung gerügt, Deutschland dürfe arbeitslosen Zuwanderern nicht pauschal Hartz-IV-Leistungen verweigern, sondern müsse jeden Einzelfall prüfen. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen./hrz/DP/jkr
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