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09.07.2013 17:34:32

EU-Kommission stellt Verfahren zur Schließung von Banken vor

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bei der Schließung und Sanierung von Banken beansprucht die EU-Kommission künftig die Entscheidungsbefugnis. Das sieht laut EU-Diplomaten ein Gesetzentwurf zur Bankenabwicklung vor, den die EU-Behörde an diesem Mittwoch (10.7.) in Brüssel präsentieren will. Die Kommission stellt darin das Verfahren vor, wie Banken künftig gerettet werden sollen. Der Termin wurde mehrfach verschoben, weil das Vorhaben unter den EU-Staaten politisch umstritten ist.

    Gerät eine Großbank ins Schlingern, soll demnach ein neues Gremium - aus Vertretern von EU-Staaten, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) - einen Vorschlag für die Abwicklung machen. Die Entscheidung über die Umstrukturierung oder Schließung der Bank soll die EU-Kommission in Abstimmung mit nationalen Aufsehern treffen. Nur so seien schnelle Entscheidung innerhalb von Stunden garantiert, hieß es aus EU-Kreisen.

    Damit dürfte die EU-Kommission auf Widerstand in vielen Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - stoßen, die der EU-Behörde nicht so viel Macht einräumen wollen.

    Nach den Plänen sollen zudem alle EU-Staaten innerhalb von zehn Jahren Krisenfonds zur Abwicklung einrichten. Diese sollen durch nationale Bankenabgaben finanziert werden und sich gegenseitig unterstützen.

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte am Dienstag beim Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel, das Ziel der EU-Pläne sei, "die Unsicherheit auf den Finanzmärkten bezüglich der Stabilität der europäischen Banken zu beseitigen." Dies werde Europas Banken stärken und für mehr Wachstum sorgen. Auf den Vorwurf, Deutschland bremse die Pläne, sagte Schäuble: "Wir sind bereit, die Bankenunion so schnell wie möglich zu machen, wir werden das nicht verzögern."

    Bereits Ende Juni hatten sich die EU-Finanzminister darauf verständigt, dass ab 2018 in erster Linie Aktionäre und Kunden für die Rettung maroder Banken aufkommen müssen. Dies soll den Steuerzahler entlasten. Kleinsparer mit Einlagen bis 100 000 Euro sind im Fall einer Bankenkrise geschützt.

    Die gemeinsamen Abwicklungsregeln sind ein Pfeiler der geplanten Bankenunion, die Bankenkrisen künftig verhindern soll. Ein weiterer Pfeiler ist eine zentrale Aufsicht, die bei der EZB angesiedelt ist und im Sommer 2014 ihre Arbeit aufnehmen soll./mt/DP/she

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