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11.12.2012 15:43:30

EU-Patent ist endgültig unter Dach und Fach

   Von Angelika Busch-Steinfort

   Nach jahrzehntelangen Streitigkeiten ist das EU-Patent endlich in trockenen Tüchern. Das Europäische Parlament befürwortete am Dienstag einen zuvor mit den EU-Regierungen ausgehandelten Kompromiss für das Patent-Gesetzespaket, dem die Fachminister bereits am Vortag zugestimmt hatten.

   "Das ist eine gute Nachricht für den Patent-Europameister Deutschland", kommentierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Die Unternehmen könnten nun "praktisch flächendeckenden Patentschutz in ganz Europa" erlangen, wovon vor allem der Mittelstand profitieren werde, der sich einen solch umfassenden Schutz bisher aufgrund der teuren Gebühren und Übersetzungen nicht habe leisten können. Mit dem EU-Patent sollen die Kosten nun drastisch fallen.

   Während der Kommission zufolge bisher für den Patentschutz im Binnenmarkt rund 36.000 Euro bezahlt werden müssen, sollen es künftig nicht einmal mehr 5.000 sein. Ganz flächendeckend wird das Gemeinschaftspatent, das ab Januar 2014 verfügbar sein wird, allerdings nicht; Italien und Spanien beteiligen sich an der neuen Regelung zunächst nicht.

   Auch Patentstreitigkeiten sollen in Zukunft effizienter gelöst werden. Mit einem zwischenstaatlichen Abkommen wird ein eigenes Patentgericht geschaffen: Offizieller Sitz ist Paris, in München und London werden Fachabteilungen angesiedelt. "Anders als bisher ist nunmehr ein einziges Verfahren ausreichend, um die auf dem Patent beruhenden Rechte europaweit durchzusetzen", erklärte der CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne, Vorsitzender des Rechtsausschusses. Um die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen, werde die neue EU-Patentgerichtsbarkeit auf dem bestehenden nationalen Gerichtssystem aufbauen.

   Das Gemeinschaftspatent wird es in den drei offiziellen Sprachen des Europäischen Patentamts in München geben: Deutsch, Französisch und Englisch. Ein Antrag auf Patentierbarkeit kann beim Patentamt zwar in allen offiziellen Sprachen der EU gestellt werden, muss dann aber von einer Übersetzung in eine dieser drei Sprachen begleitet werden. Kleinen Unternehmen sowie Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen sollen die Übersetzungskosten erstattet werden.

   Ist das Patent einmal erteilt, kann der Inhaber den automatischen Schutz in allen EU-Staaten beantragen, die sich an dem neuen System beteiligen. Derzeit muss der Patentschutz in allen Staaten, in denen er gelten soll, einzeln beantragt werden. Soll das künftige EU-Patent in Italien oder Spanien gelten, muss dies auch weiterhin dort extra beantragt werden.

   Der EU-Kommission zufolge gingen im vergangenen Jahr beim Europäischen Patentamt fast 143.000 Anträge ein. Davon kamen über 26.000 aus Deutschland, gefolgt von Frankreich (9.600), den Niederlanden (5.600), Großbritannien (4.700) und Italien ( 3.400). Seit den 60er Jahren waren zahlreiche Versuche gescheitert, eine europäische Patentlösung zu schaffen.

   Kontakt zur Autorin: konjunktur.de@dowjones.com

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   December 11, 2012 09:12 ET (14:12 GMT)

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