06.07.2017 18:33:58

EU und Japan erzielen Grundsatzeinigung über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Berlin (ots) - Die Europäische Union und Japan haben heute (Donnerstag) ein klares Zeichen für freien und fairen Handel gesetzt. Nach vier Jahren intensiven Verhandlungen ist es geschafft: Noch vor dem G20-Gipfel in Hamburg haben sich die EU und Japan in Brüssel auf die Grundzüge eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens geeinigt. Gerade für die Exportnation Deutschland ist dies ein entscheidender Schritt in Richtung Wohlstands- und Beschäftigungssicherung.

Profitieren von dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen werden auch die Hersteller deutscher Lebensmittelspezialitäten. Insbesondere für Produzenten von Hopfen aus der Hallertau, Lübecker Marzipan, Münchener Bier, Bayerisches Bier, Nürnberger Bratwürste und Nürnberger Lebkuchen eröffnen sich neue Chancen auf einem großen, anspruchsvollen Markt. "Das Abkommen ist auch gut für die Hersteller von österreichischem Tiroler Speck, Münchner Bier, belgischem Ardennenschinken und polnischen Wodka", betonte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Auch Weinerzeuger aus Franken, Mittelrhein, Mosel, Rheingau und Rheinhessen werden durch die Marktöffnung gewinnen.

"Die Einigung ist ein wegweisendes Zeichen für regelbasierten globalen Handel, der Wohlstand und Innovationen vorantreiben kann", sagte Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland. "Mittelständische und große Unternehmen können in gleicher Weise davon profitieren und dadurch Arbeitsplätze schaffen. Es wird zudem keine Absenkung von den hohen europäischen Standards geben. Die EU und Japan bekennen sich darin gemeinsam zum Pariser Klimaabkommen, zu nachhaltiger Entwicklung und zum Kampf gegen illegalen Holzeinschlag", so Kühnel weiter.

Japan ist einer der größten Handelspartner der EU. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen beseitigt den Großteil der von EU-Unternehmen zu entrichtenden Zölle, die sich auf jährlich 1 Mrd. Euro belaufen. Es öffnet den japanischen Markt für wichtige Agrarausfuhren der EU und schafft in zahlreichen Branchen neue Geschäftsmöglichkeiten. Dabei werden höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucherschutz gesetzt. Öffentliche Dienstleistungen werden weiterhin vollumfänglich geschützt und es wird ein eigenes Kapitel über nachhaltige Entwicklung aufgenommen. In Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten wird auf den hohen Standards aufgebaut, die sowohl die EU als auch Japan erst kürzlich in ihren Datenschutzvorschriften verankert haben, wodurch diese noch bekräftigt werden.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird zu einer Steigerung der EU-Exporte führen und großen wie kleinen europäischen Unternehmen sowie Arbeitnehmern und Verbrauchern neue Chancen eröffnen. Der Wert der Ausfuhren aus der EU könnte um einen Betrag von 20 Mrd. Euro steigen. Dadurch könnten mehr Möglichkeiten und Arbeitsplätze in zahlreichen Branchen der EU geschaffen werden, beispielsweise in der Landwirtschaft, bei Lebensmitteln, Lederwaren, Schuhen und Bekleidung, Arzneimitteln, Medizinprodukten und in anderen Bereichen.

Bei den Agrarausfuhren aus der EU wird das Abkommen Folgendes bewirken:

- Beseitigung der Zölle für viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 Prozent), aber auch für die Ausfuhr von Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)

- Rindfleisch: erhebliche Steigerung der EU-Ausfuhren nach Japan; Schweinefleisch: zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch

- Schutz von mehr als 200 hochwertigen europäischen Agrarerzeugnissen (sogenannte geografische Angaben) in Japan

Das Abkommen

- öffnet außerdem die Dienstleistungsmärkte, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, E-Commerce, Telekommunikation und Verkehr

- stellt für EU-Unternehmen den Zugang zu den großen Beschaffungsmärkten Japans in 48 Großstädten sicher und beseitigt bestehende Hemmnisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Bereich der Eisenbahn auf nationaler Ebene

- schützt sensible Wirtschaftszweige der EU - etwa den Automobilsektor - durch Übergangsfristen bis zur Marktöffnung

Zudem wird das Abkommen die Führungsrolle Europas bei der Gestaltung der Globalisierung und der Regeln des globalen Handels stärken und die Möglichkeit bieten, hierbei unsere Grundwerte einzubringen. Die Interessen und besonderen Anliegen der EU werden ebenfalls gewahrt. Damit trägt das Abkommen dazu bei, einige der Herausforderungen anzugehen, die im von der Kommission im Rahmen des Weißbuch-Prozesses (http://ots.de/G8AoA) vorgelegten Reflexionspapier Die Globalisierung meistern (http://ots.de/kjJN0) dargelegt sind.

OTS: Europäische Kommission newsroom: http://www.presseportal.de/nr/35368 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_35368.rss2

Pressekontakt: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Pressestelle Berlin Margot Tuzina Unter den Linden 78 10117 Berlin

Tel.: 030 - 2280 2340

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