Ryanair Holdings Aktie
WKN: 908889 / ISIN: US7835131043
27.07.2015 13:10:48
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EU verklagt Frankreich wegen unzulässiger Beihilfen für Fluglinien
Von Tom Fairless
BRÜSSEL (Dow Jones)-- Im Streit um unzulässige Beihilfen für Fluglinien hat die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Frankreich erhoben. Frankreich habe es unterlassen, insgesamt zehn Millionen Euro zurückzufordern, die Ryanair und seiner Tochtergesellschaft Airport Marketing Services (AMS) für die Nutzung der Flughäfen Pau, Nimes und Angouleme und der niederländischen Fluggesellschaft Transavia für die Nutzung des Flughafens Pau gewährt worden seien, teilten die Wettbewerbshüter am Montag mit.
Den Fluggesellschaften sei ein ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteil verschafft worden, da sie aufgrund verschiedener vertraglicher und Marketingvereinbarungen mit den Flughäfen die mit ihrer Präsenz an den Flughäfen verbundenen Mehrkosten nicht in voller Höhe selbst getragen hätten.
Die französischen Behörden hatten demnach zwar die entsprechenden Zahlungsbescheide versandt, konnten diese jedoch nach nationalem Recht noch nicht vollstrecken, da die Beihilfeempfänger Einspruch eingelegt haben. Um sicherzustellen, dass ihre Beihilfebeschlüsse vollständig umgesetzt werden, hat die Kommission daher beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Frankreich zu erheben.
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July 27, 2015 07:08 ET (11:08 GMT)
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