23.12.2019 13:57:00

EuGH: Weniger Lohn für ungarisches "Henry am Zug"-Personal rechtens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil im Fall des ehemaligen ÖBB-Caterers, der Do&Co-Tochter "Henry am Zug", ausgesprochen. Diese war laufend dafür kritisiert worden, Mitarbeiter auf österreichischen Strecken zu ungarischen Konditionen und daher wesentlich geringer zu entlohnen. Der EuGH erklärte diese Vorgehensweise vergangene Woche für rechtens, berichtet der "Standard" (Montag).

Zwischen 2012 und 2016 hatten die ÖBB die österreichische Do&Co mit der Betreuung der Zugrestaurants und des Bordservice mehrerer Züge beauftragt. Den Auftrag gab das heimische Cateringunternehmen an die eigene Tochtergesellschaft "Henry am Zug" weiter, die ihn wiederum an die ungarische "Henry am Zug" Hungary Kft. weitergab.

Die Mitarbeiter wurden nach ungarischen Bestimmungen angestellt, entlohnt und sozialversichert, was der Do&Co-Tochter Ärger mit dem Arbeitsinspektorat einbrachte.

Dieses ortete unter anderem einen Verstoß gegen die EU-Entsenderichtlinie wonach Beschäftigte, die von einem Unternehmen in ein anderes EU-Land geschickt werden, um dort für eine begrenzte Zeit zu arbeiten, nach Mindestlöhnen im Zielland bezahlt werden müssen und dem dortigen Kollektivvertrag - in diesem Fall dem österreichischen - unterstehen. Laut Gewerkschaft verdienten die betroffenen Beschäftigen deutlich weniger, als wenn sie nach österreichischem Recht angestellt worden wären.

Der zuständige Wiener Magistrat hatte dem ehemaligen Geschäftsführer von "Henry am Zug", Michael Dobersberger, daraufhin Verwaltungsstrafen dem Vernehmen nach in Höhe von 1,3 Mio. Euro aufgebrummt, wogegen erfolglos Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben worden war. Der Fall landete schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof, der den EuGH zur Klärung wichtiger Rechtsfragen anrief.

Dieser hat dem ehemaligen "Henry am Zug"-Chef nun recht gegeben. Laut EuGH-Urteil hat der "wesentliche Teil" der Arbeit der betroffenen Beschäftigten nicht in Österreich stattgefunden, sondern beim Be-und Entladen der Speisen und Getränke in Ungarn. Dienstanfang und Dienstende, sowie die Erledigung administrativer Aufgaben hätten ebenfalls in Ungarn stattgefunden, weshalb die EU-Entsenderichtlinie nicht zur Anwendung komme.

Bereits der Generalanwalt beim EuGH hatte in seinem Schlussantrag erklärt, dass seiner Auffassung nach das Bordpersonal gar nicht nach Österreich entsendet war, sondern es bloß in einem Zug arbeitete, der durch Österreich fuhr. Der EuGH äußert sich ähnlich: damit die Richtlinie greife, müsse eine "hinreichende Verbindung" zum Zielland vorliegen, so der EuGH. Die Anstellung der Mitarbeiter zu niedrigeren Löhnen sei also legitim und die Strafe gegen den "Henry am Zug"-Chef rechtswidrig.

Arbeiterkammer und Gewerkschaft beklagen das Urteil im "Standard" und befürchten, dass es nun auch in anderen Branchen Bedeutung erlangen und österreichische Kollektivverträge aushebeln könnte. Sollte dies passieren, "dann würde das bedeuten, dass Lohndrückerei zum europäisch sanktionierten Geschäftsmodell erhoben wurde," kritisierte Roman Hebenstreit, Chef der Transportgewerkschaft Vida, das Urteil im "Standard". "Dann braucht sich keiner mehr wundern, wenn arbeitende Menschen das Vertrauen in die EU verlieren."

Laut "Standard" ist die Zahl der Entsendungen nach Österreich kontinuierlich gestiegen und liegt bei deutlich über 100.000 Menschen, wovon die meisten am Bau tätig sind.

(Schluss) lek/itz/ivn

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