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13.01.2014 12:22:33

Filme im Pay-TV: EU-Kommission geht gegen US-Filmstudios vor

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Abonnenten von Bezahl-Fernsehsendern sollen auch im europäischen Ausland US-Spielfilme sehen können. Dafür setzt sich die EU-Kommission ein. Es könne nicht sein, dass der Abonnent eines deutschen Pay-TV-Senders - wie Sky Deutschland - während seines Urlaubs in Italien keine amerikanischen Filme dieses Senders auf seinem Laptop anschauen könne, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Montag in Brüssel. Er kritisierte auch, dass Zuschauer in der Regel keinen Anbieter von Bezahlfernsehen aus einem anderen EU-Land abonnieren können. "Diese Praxis könnte gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstoßen", sagte Almunia - weil sie den Wettbewerb zwischen den Sendern ausschalte.

Brüssel geht daher gegen fünf große US-Filmstudios wegen Knebelverträgen mit europäischen Pay-TV-Sendern vor und hat ein Kartellverfahren eröffnet. Es richtet sich gegen die Filmstudios Twentieth Century Fox, Warner Bros., Sony Pictures, NBCUniversal, Paramount Pictures. Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht. Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Unternehmen gegen EU-Recht verstoßen haben, drohen hohe Geldstrafen.

Die EU-Kommission verdächtigt die US-Produzenten, in Lizenzverträgen europäische Bezahlfernsehsender wie Sky Deutschland daran zu hindern, Filme auch in anderen EU-Ländern grenzüberschreitend auszustrahlen und Kunden aus anderen EU-Ländern zu akzeptieren. Dabei geht es um Verträge mit den größten europäischen Pay-TV-Sendern wie Sky Deutschland, BSkyB (BOeWE SYSTEC) (Großbritannien), Canal Plus (Frankreich), Sky Italia und DTS (Spanien).

"Wir sehen uns die Einschränkungen an, die die Filmstudios den Pay-TV-Sendern auferlegen und die für die Ausstrahlung die absolute Begrenzung auf ein bestimmtes Gebiet vorschreiben", sagte Almunia. Allerdings stelle die EU-Kommission nicht grundsätzlich das Territorialprinzip in Frage.

Die EU-Kommission stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2011 zur Ausstrahlung von Fußballspielen im Bezahlfernsehen (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08). Damals hätten die Richter entschieden, dass die absolute Begrenzung der Ausstrahlung auf ein Land, in dem der Zuschauer seinen Wohnsitz hat, den Wettbewerb behindern könne./mt/DP/stb

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