23.05.2024 10:52:00
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Finanzmarktaufsicht ermöglicht digitale Einreichungen ab 2025
Der Rechtsrahmen für die vollelektronische
Einreichung und Billigung von Kapitalmarktprospekten ab dem
kommenden Jahr steht: Die heimische Finanzmarktaufsichtsbehörde
(FMA) hat am Donnerstag eigenen Angaben zufolge die "Secure
Electronic Prospectus Portal"-Verordnung" (SEPP-VO) erlassen. Das
digitale Einreichungsportal namens SEPP soll mit Jahreswechsel
online gehen.
Mit der Verordnung seien die technischen Aspekte geregelt, die erfüllt werden müssen, damit ein elektronisch bei der FMA eingereichter Prospekt zweifelsfrei dem Einreicher und dem Emittenten zugerechnet werden kann. Dafür werden Funktionalitäten der Elektronischen Identität (E-ID) genutzt. Die technische Lösung entspreche dem harmonisierten EU-Rechtsrahmen. Die Kapitalmarktprospekte sollen im ganzen europäischen Binnenmarkt zur Verfügung stehen.
kre/tsk
WEB http://www.fma.gv.at

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