04.07.2013 14:33:00

Flughafenlärm - OGH-Entscheid lässt Wogen weiter hochgehen

Die Wogen um den Fluglärm am Flughafen Wien-Schwechat, der von 1997 bis 2008 ohne UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) ausgebaut worden war, gehen weiter hoch - und zwar anhand einer aktuellen Entscheidung (GZ 1 Ob 56/13) des Obersten Gerichtshofs (OGH). Sowohl Kläger als auch Flughafen Wien sehen sich selbst weiter im Recht, sind sich an und für sich in ihrer Interpretation allerdings sogar einig. Das heißt allerdings nicht, dass die Kläger mit weiteren Klagen drohen, "wenn eine Haftung seitens der Rechtsträger weiter abgelehnt wird".

Laut Klägervertreter werde bestätigt, dass für den Fluglärm verantwortliche Rechtsträger (Bund, Land NÖ) für Wertminderungen oder Gesundheitsschäden haften würden, die "nachweislich aus der Unterlassung der UVP für die Ausbauten des Flughafens resultieren". Vom Flughafen Wien hingegen heißt es, es sind "laut eben dieser Entscheidung keine Schadenersatzansprüche möglich, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der behauptete Schaden eine unmittelbare Folge der Unterlassung einer UVP ist". Die Parteien sind sich also eigentlich einig; natürlich spießt es sich aber in der Bewertung darin, ob nun überhaupt Schäden - und diese zudem wegen der Unterlassung einer UVP - entstanden sind oder nicht.

Dieser Zusammenhang ist aus Sicht des Flughafens naturgemäß nicht gegeben: "Über die Flugverkehrsentwicklung und Ausbauvorhaben am Flughafen Wien wird von Seiten des börsenotierten Unternehmens regelmäßig und umfassend informiert, wie in den Geschäftsberichten, den monatlichen Verkehrsveröffentlichungen und zahlreichen anderen öffentlichen Dokumentationen des Unternehmens nachzulesen ist", richten Flughafenverantwortliche den Klägern aus. Die Auffassung, man könne als Anrainer einer Nachbargemeinde über diese Entwicklung nicht informiert gewesen sei, "ist für den Flughafen Wien daher absurd und nicht nachvollziehbar". Im Übrigen seien die Grundstückspreise in den Regionen rund um den Flughafen "seit Jahren im Steigen".

"Wenn eine Haftung seitens der Rechtsträger weiter abgelehnt wird, werde wir nun eine Vielzahl weiterer Klagen einbringen. Wir sind sehr froh, dass wir mit unseren Argumenten bei den Gerichten Gehör gefunden haben", so der Anwalt der Kläger.

Die Kanzlei, die sich geschädigt Fühlende vertritt, fühlt sich in einem weiteren Punkt bestätigt: "Der OGH hat auch die vom Erstgericht gefällte Entscheidung aufgehoben, wonach die dort geltend gemachten Ansprüche bereits verjährt seien". Das Erstgericht hatte dies anders gesehen.

(Schluss) phs/rf

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