16.10.2025 10:53:00
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Förderungen für Industriestrom und Biogasanlagen verlängert
Energieintensive Industriebetriebe bekommen weitere zwei Jahre eine Vergünstigung für ihre Stromkosten, und Biogasanlagen werden 18 Monate länger gefördert. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen. Für Industriebetriebe stehen pro Jahr 75 Mio. Euro zur Verfügung. Biogasanlagen wiederum sollen damit so lange weiterarbeiten können, bis das geplante Erneuerbare-Gase-Gesetz beschlossen ist und eine dauerhafte Regelung einführt.
Konkret sollen Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch über einer Gigawattstunde 2025 und 2026 einen Teil der Mehrkosten ersetzt bekommen. Bis zu 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten dieser Unternehmen sollen dabei abgefedert werden, schreibt Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) in einer Aussendung. Die Betriebe müssen allerdings die Förderungen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren. Der Industriestrom-Bonus sei wichtig, "um österreichische Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie abzusichern und die nachhaltige Transformation voranzutreiben", so SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll.
IV-Generalsekretär Christoph Neumayer begrüßt grundsätzlich die Verlängerung der Strompreiskompensation, auch als Strompreisbonus bekannt. Allerdings kritisiert er in einer Aussendung die "umfangreichen Reinvestitionsverpflichtungen", die in dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG/ früher: Stromkosten-Ausgleichsgesetz) vorgesehen sind. Grundsätzlich sollte das Instrument auf zusätzliche strom- und handelsintensive Sektoren ausgeweitet werden, deren Wettbewerbsfähigkeit durch die hohen Stromkosten weiter leidet, fordert die IV. Auch sollte die Maßnahme bis 2030 verlängert werden, wie dies in manchen anderen EU-Staaten bereits der Fall sei. Jetzt müssten auch noch die konkreten Förderrichtlinien "ohne zusätzliche Bürokratie, Vorschriften und Gold Plating" beschlossen werden, hofft Neumayer.
Biogasanlagen erhalten Überbrückung bis Beschluss zu Erneuerbares-Gas-Gesetz
Biogasanlagen, deren Vertrag 2026 endet, bekommen für weitere 18 Monate Förderungen. Die Verlängerung ist bis zum Ende des 30. Betriebsjahres möglich. Dazu wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) novelliert. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis ein neues Gesetz zur Förderung von Biogasanlagen, das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG), beschlossen wird. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS ist zuversichtlich, in dieser Frist ein neues Gesetz vorlegen zu können, die Grünen, deren Zustimmung wohl nötig sein wird, haben Zweifel, ob 18 Monate reichen werden. Mit der Novelle wurden auch Anpassungen an EU-Vorgaben für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen umgesetzt.
Bis zu 20 Mio. Euro aus Überschüssen der Ökostromabwicklungsstelle aus 2024 sollen zur Finanzierung von Förderungen und Abwicklungskosten verwendet werden können. Konkret geht es um Investitionszuschüsse für Biomethananlagen und um die Verlängerung von Förderungen für Biogasanlagen, wie ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf in einer Aussendung geschrieben hat.
Die Regelung gibt den Betrieben Zeit für Planung, Genehmigung und Errichtung der Umrüstung auf Biomethan, freut sich der Bauernbund. Dessen Präsident Georg Strasser fordert aber nun den raschen Beschluss des EGG, damit nachhaltig eine klare und verlässliche Vergütung für Biomethan abgesichert und Planungssicherheit hergestellt werde.
tsk/cgh

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