10.05.2020 13:20:41
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Gericht lehnt Eilantrag gegen Westfleisch-Schließung in Coesfeld ab
MÜNSTER (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag der Firma Westfleisch gegen die befristete Schließung ihres von einem Corona-Ausbruch betroffenen Betriebes in Coesfeld abgelehnt. Der Kreis hatte die Schließung des Schlacht- und Zerlegebetriebes von Samstag bis 18. Mai verfügt. Diese auf dem Infektionsschutzgesetz beruhende Verfügung sei "nach Aktenlage aller Voraussicht nach rechtmäßig", teilte das Gericht am Sonntag mit.
Inzwischen seien mehr als 200 Beschäftigte des Betriebes positiv auf das Coronavirus getestet worden. Es sei davon auszugehen, dass es noch eine unbestimmte Anzahl von Corona-Verdachtsfällen oder Ansteckungen dort gebe. Gegen den Beschluss könne innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden.
Das Amt für Arbeitsschutz habe bei einer Überprüfung festgestellt, dass es sowohl im Bereich des Zerlegebandes als auch in den Umkleiden Probleme gebe, den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, hieß es weiter. Die Mund-Nasen-Schutzmasken würden am Zerlegeband nicht korrekt getragen. Die Firma sei nicht in der Lage gewesen, Infektionsschwerpunkte zu benennen.
Der Betrieb sei "aufgrund ersichtlich unzureichender Vorsichtsmaßnahmen" zu einer "erheblichen epidemiologischen Gefahrenquelle" nicht nur für die Belegschaft geworden. Das Argument der wirtschaftlichen Erwägungen der Antragstellerin griff nach Ansicht des Gerichts nicht durch. Die drohenden Nachteile seien rein finanzieller Natur und könnten sich gegenüber dem Lebens- und Gesundheitsschutz nicht durchsetzen./dot/DP/zb
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