02.12.2018 14:48:41
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Gesetz zu Langzeitarbeitslosen: Linke in Thüringen fürchtet Nachteile
ERFURT (dpa-AFX) - Die Thüringer Linke-Fraktion will ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Förderung von Langzeitarbeitslosen im Bundesrat noch aufhalten. Die Fraktion fürchtet, dass die neuen Regelungen die Unterstützung Betroffener verschlechtern. Sie erwarte von der rot-rot-grünen Landesregierung, dass diese wegen des sogenannten Teilhabechancengesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufe, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Landtag, Ina Leukefeld, der dpa. Das Gesetz solle im Dezember in der Länderkammer beraten werden.
Die Länder Berlin und Brandenburg - wo die Linke ebenfalls an den Landesregierungen beteiligt ist - sollten sich diesem Vorstoß anschließen, forderte sie. Alleine in Thüringen drohten Hunderte Menschen durch das neue Gesetz benachteiligt zu werden.
Der Bundestag hatte das Teilhabechancengesetz Anfang November beschlossen. Nach Angaben des Thüringer Sozialministeriums handelt es sich dabei zwar nicht um ein Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss, damit es in Kraft treten kann. Allerdings gebe es theoretisch die Möglichkeit, das Gesetz im Vermittlungsausschuss noch einmal zu beraten, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Nach Angaben von Leukefeld beinhaltet das Gesetz zu hohe Hürden für Langzeitarbeitslose, um von den darin genannten Förderprogrammen profitieren zu können. So ist dort festgeschrieben, dass grundsätzlich nur diejenigen eine Chance auf Förderung haben, die in den sieben Jahren vor Beginn einer Förderung mindestens sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht nur kurzzeitig beschäftigt gewesen sind.
Das schließe viele Betroffene von weiteren Förderungen aus, kritisierte die Linke-Politikerin. Die Realität am Arbeitsmarkt sei, dass viele Langzeitarbeitslose immer mal wieder zum Beispiel Minijobs hätten, sagte Leukefeld. Sie könnten dann nicht mehr gefördert werden.
Auch der Ministeriumssprecher sagte, die Anspruchsvoraussetzungen in dem neuen Gesetz seien aus Sicht des Ressorts der Linke-Politikerin Heike Werner "wenig zielführend". Allerdings habe Thüringen während der parlamentarischen Beratung des Gesetzesentwurfs bereits einige Detailverbesserungen erreichen können.
Zudem kritisierte Leukefeld, ehe die zum Gesetz gehörenden Ausführungsbestimmungen wirksam würden, vergingen noch mehrere Monate. Das für viele Langzeitarbeitslose so wichtige Bundesförderprogramm Soziale Teilhabe laufe aber zum Ende des Jahres aus. So würden selbst die Langzeitarbeitslosen, die auch nach dem neuen Gesetz Anspruch auf Unterstützung hätten, für mehrere Monate "in der Luft hängen", sagte sie.
Das Bundesprogramm müsse deshalb mindestens so lange weiterlaufen, bis ein überarbeitetes Teilhabechancengesetz und die dafür nötigen Verordnungen und Bestimmungen auch tatsächlich angewendet werden können. Nach Leukefelds Angaben werden derzeit fast 900 Menschen in Thüringen über das Bundesprogramm Soziale Teilhabe gefördert./seh/DP/he

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