22.01.2025 14:04:00
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Gewerbeimmobilienkredite - FMA blickt auf kleinere Banken
Bei den Gewerbeimmobilienkrediten (ohne gemeinnützigen Wohnbau) lag die Quote der notleidenden Kredite (non-performing loans/NPL) im dritten Quartal 2024 für alle Banken bei über 5 Prozent, wie Zahlen der FMA zeigen. Aber bereits bei 42 Banken mit einem Marktanteil von nur 10 Prozent liegt die NPL-Quote ebenfalls bei 5 Prozent. Kleine Banken mit wenig Marktanteil haben also mitunter sehr viel Risiko am Markt aufgenommen.
Dynamik bei NPL-Quote macht FMA Sorgen
Die Quote an sich sei noch nicht das Problem, die Dynamik macht den Aufsehern aber Sorgen. Die NPL-Quote steige seit mehreren Quartalen stark und man wisse nicht, "wo das Ende der Fahnenstange ist", so Ettl. Vor allem die Exponierung kleiner und mittlerer Institute sei besorgniserregend. Großbanken könnten mit Risiken, die mit der Finanzierung großer Immobilienprojekte wie Signa verbunden seien, deutlich besser umgehen als kleine, die dafür einfach strukturell nicht ausgelegt seien.
Auch sei die Aufsicht bei großen Banken eine andere. Zwar habe die FMA schon länger auf Klumpenrisiken im Bereich der Gewerbeimmobilien hingewiesen, man könne aber nicht für jede Bank die gleiche Prüfungsintensität und die gleiche Frequenz von Vor-Ort-Untersuchungen gewährleisten. "Wenn wir uns kleine Banken mehr anschauen müssen, dann muss sich die Aufsichtsstruktur ändern", so Ettl. "Hinter jede Bank ein riesiges Aufsichtsteam zu stellen bei kleinen Banken, ist nicht möglich und auch nicht vorgesehen". Zudem gebe es "keine Garantie, dass eine Bank nicht auch untergehen kann", denn auch Banken müssten sich an die Marktgesetze halten, so Ettl. Die FMA sei dafür zuständig, dass der Marktaustritt geordnet stattfinde.
Um die Risiken künftig zu minimieren, hat die FMA schon im Herbst einen "sektoralen Systemrisikopuffer" in Höhe von einem Prozent der in diesem Sektor vergebenen Kredite angekündigt. Damit würden zusätzliche Kapitalanforderungen in Höhe von rund 700 Mio. Euro anfallen. Das sei für die heimischen Banken in jedem Fall leistbar, da sie in den vergangenen Jahren gut verdient hätten.
Maßnahmen nach Ende der KIM-VO werden ausgearbeitet
Um nach Auslaufen der KIM-VO Mitte des Jahres außerdem zu gewährleisten, dass Wohnimmobilienkredite auch in Zukunft nachhaltig vergeben werden, arbeitet die FMA auch hier an alternativen Maßnahmen. Mit Mitte des Jahres läuft die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) aus, da es nach der Verbesserung der Kreditstruktur bei den heimischen Banken keine gesetzliche Grundlage mehr für die Verordnung gibt. Möglich wäre auch hier ein sektoraler Systemrisikopuffer wie für Gewerbeimmobilienkredite, aber auch ein antizyklischer Kapitalpuffer oder die Vorschreibung höherer Risikogewichte seien möglich.
Die Freudenbekundungen zum Auslaufen der KIM-VO seitens der Immobilienbranche und der Banken hätten die FMA irritiert, da es zeige, dass "einige vorhaben, die Vorgaben der KIM-Verordnung nicht weiter einzuhalten", so Ettl. Derzeit brauche es nur sehr wenig Kapitalunterlegung für Immobilienkredite, das sei aber nur möglich, wenn die Vergabe weiterhin nach höchsten Standards erfolge. Sollte das Pendel wieder zurückschwingen und Banken wieder zu nicht-nachhaltiger Kreditvergabe zurückkehren, könnte die KIM-VO auch erneut vom Finanzstabilitätsgremium (FMSG) empfohlen werden.
bel/cri
WEB http://www.fma.gv.at
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