28.02.2023 07:04:38

GNW-Adhoc: Santhera sichert sich zusätzliche Mittel durch Privatplatzierung von Aktien und Aufstockung einer bestehenden Finanzierungsvereinbarung

^NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES OR ANY OTHER

JURISDICTION IN WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO.

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

* Finanzierung bezweckt die Unterstützung des Unternehmens bis zum Entscheid

der FDA über Vamorolone

* Unternehmen bildet einen Strategieausschuss aus Verwaltungsrat und

Management

* Erhöhung des Aktienkapitals für Privatplatzierung und zukünftige

Finanzierungen

Pratteln, Schweiz, 28. Februar 2023 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt

eine Aktienplatzierung und eine Änderung der bestehenden

Finanzierungsvereinbarung mit von Highbridge Capital Management, LLC

("Highbridge") verwalteten Fonds zur Bereitstellung von bis zu CHF 22.2

Millionen, vorbehältlich bestimmter Meilensteine und Bedingungen, bekannt. Damit

soll der Kapitalbedarf des Unternehmens bis Oktober 2023 gedeckt werden, wenn

der Zulassungsentscheid der FDA über Vamorolone erwartet wird (PDUFA-Datum).

Gleichzeitig mit dieser Transaktion wird Santhera einen Strategieausschuss

bilden, der sich mit der Evaluation aller strategischen Optionen für das

Unternehmen befasst, und Bradley Meyer zur Wahl als neues Mitglied des

Verwaltungsrats nominieren. Ausserdem wird Santhera 40 Millionen Aktien im

Rahmen der am 29. November 2022 von den Aktionären beschlossenen ordentlichen

Kapitalerhöhung schaffen, wovon 37 Millionen vorläufig als Vorratsaktien

gehalten werden.

"Wir freuen uns, diese zusätzliche Fremd- und Eigenkapitalinvestition in

Santhera zu tätigen. Mit dieser neuen Kapitalzufuhr bekräftigen wir unsere

langjährige Unterstützung für Santhera und unser Vertrauen in das Management-

Team", sagte Jonathan Segal, Managing Director, Highbridge Capital Management.

"Santhera freut sich darauf, den Patienten mit DMD eine neue Behandlung anbieten

zu können, für welche die Zulassungsentscheide gegen Ende 2023 sowohl in den USA

als auch in Europa erwartet werden, gefolgt von einer möglichen Markteinführung

unmittelbar nach der Zulassung. Wir sind Highbridge dankbar für die

Unterstützung von Santhera und für die Zusammenarbeit in dieser wichtigen

Phase", sagte Dario Eklund, Chief Executive Officer von Santhera. "Die

Finanzierung durch Highbridge beabsichtigt, uns bis zum PDUFA-Datum mit

zusätzlicher Liquidität zu versorgen und es uns zu ermöglichen, Vamorolone bis

zum Markteintritt voranzutreiben. Wir führen derzeit Gespräche mit verschiedenen

Parteien über potenzielle Möglichkeiten, um Zugang zu den notwendigen Ressourcen

zu erhalten, die für eine effektive Markteinführung von Vamorolone nach

erhaltener Zulassung erforderlich sind, und wir werden diese Möglichkeiten mit

unserem Verwaltungsrat in den kommenden Wochen und Monaten prüfen."

Highbridge stellt Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung bis zum PDUFA-Datum bereit

Highbridge wird bis zu CHF 22.2 Millionen bereitstellen, davon ungefähr CHF 2.2

Millionen durch den Kauf von 3 Millionen Aktien zu CHF 0.75 pro Aktie und bis zu

CHF 20 Millionen über die bestehende Finanzierungsvereinbarung, um Santhera bis

zum PDUFA-Datum im Oktober 2023 zu finanzieren, wenn der Entscheid der FDA über

Vamorolone in den USA erwartet wird.

Santhera und Highbridge haben die bestehende Finanzierungsvereinbarung zwischen

den beiden Parteien angepasst, die bereits am 2. Juni 2022 bekannt gegeben und

zuletzt am 28. September 2022 geändert wurde. Highbridge hat der Auszahlung von

bis zu CHF 20 Millionen in Form von vorrangig besicherten Umtauschanleihen

zugestimmt, von denen CHF 5 Millionen sofort und CHF 15 Millionen in weiteren

Tranchen zur Verfügung stehen werden, abhängig von bestimmten Meilensteinen und

anderen Bedingungen. Alle ausstehenden Umtauschanleihen können von Highbridge

mit einem Abschlag auf den VWAP (volumengewichteter Durchschnittspreis) zum

geltenden Mindestpreis in Aktien umgetauscht werden. Zusätzlich hat Santhera

einen neuen Wandlungspreis von CHF 0.50 für CHF 5 Millionen der privaten

Wandelanleihe und CHF 1.00 für die verbleibende ausstehende private

Wandelanleihe sowie einen neuen Ausübungspreis von CHF 0.50 pro Aktie für die

bestehenden Warrants im Besitz von Highbridge vereinbart. Als Gegenleistung für

das zusätzliche Kapital von bis zu CHF 20 Millionen emittiert Santhera an

Highbridge zwei Millionen Warrants, von denen jeder bis zum 20. September 2026

jederzeit für eine Santhera-Aktie zu einem Ausübungspreis von CHF 0.50 ausgeübt

werden kann.

Bradley Meyer als neues Verwaltungsratsmitglied nominiert

Im Zusammenhang mit der Finanzierung wird Santhera Bradley Meyer, Senior Berater

bei Ducera Partners, als neues Verwaltungsratsmitglied zur Wahl durch die

Aktionäre an der Generalversammlung vom 27. Juni 2023 vorschlagen. Er wird vor

seiner Wahl durch die Generalversammlung als Beobachter des Verwaltungsrats

agieren. Herr Meyer ist Gründungsmitglied von Ducera Partners und verfügt über

umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Fusionen und Übernahmen, Finanzen und

andere Beratungsdienste. Er war Gründungsmitglied von Millstein & Co und zuvor

Geschäftsführer von Perella Weinberg Partners mit Kernkompetenzen in Finanz- und

Beratungsdienstleistungen. Von 2003 bis 2012 war Herr Meyer Mitglied der

Financial Restructuring Group von Houlihan Lokey. Zuvor war er unter anderem bei

Lazard als Mitglied der M&A-Gruppe tätig. Herr Meyer ist Absolvent der Harvard

University und ist derzeit Mitglied des Verwaltungsrats der Aveng Group und von

Quotient.

Strategieausschuss zur Evaluierung strategischer Optionen für das Unternehmen

Santhera wird einen Strategieausschuss bilden, um alle strategischen Optionen

für das Unternehmen zu evaluieren, wobei das Hauptaugenmerk darauf liegt,

Vamorolone, das wichtigste Pipeline-Produkt des Unternehmens, so schnell und

effektiv wie möglich auf den Markt zu bringen und sein Potenzial in zusätzlichen

Indikationen zu bewerten. Dies schliesst potenzielle

Auslizenzierungsvereinbarungen für Vamorolone, Lonodelestat und Raxone® in

bestimmten Regionen ein, die ebenfalls zu einer nicht verwässernden Finanzierung

beitragen würden. Darüber hinaus prüft Santhera weiterhin die Monetarisierung

von Vermögenswerten, Royalty Financings, Standby-Equity-Distribution Agreements

und, abhängig von den Marktbedingungen, aktienbasierte Finanzierungen.

Mitglieder des neuen Strategieausschusses werden Dario Eklund (CEO), Andrew

Smith (CFO), Thomas Meier, PhD (Präsident des Verwaltungsrats), Patrick Vink

(Mitglied des Verwaltungsrats), und Bradley Meyer (Beobachter des

Verwaltungsrats) sein.

Vollzug der ordentlichen Kapitalerhöhung

Am 28. Februar 2023 wird Santhera 40'000'000 Aktien im Rahmen einer von den

Aktionären am 29. November 2022 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung

ausgeben. Santhera wird dabei 3'000'000 Aktien an Highbridge, wie oben

erläutert, ausgeben. Die übrigen 37'000'000 Aktien können für weitere

eigenkapitalbasierte Finanzierungen verwendet werden. Zusätzlich wird Santhera

die Statuten nachführen, um vorherige Ausgaben aus dem bedingten Kapital für

Mitarbeiterbeteiligungen und aus dem bedingten Kapital für Finanzierungen zu

reflektieren. Im Ergebnis wird sich die am 28. Februar 2023 im Handelsregister

eingetragene Anzahl Aktien auf 125'588'445 belaufen, wovon nach der Lieferung

von 3'000'000 Aktien an Highbridge 40'536'629 Aktien als Vorratsaktien gehalten

werden. Alle Aktien werden an der SIX Swiss Exchange kotiert sein.

Wie von den Aktionären am 29. November 2022 beschlossen, wird sich gleichzeitig

mit der ordentlichen Kapitalerhöhung das genehmigte Kapital auf CHF 468'606.87

und das bedingte Kapital für Finanzierungen auf CHF 298'886.87 erhöhen.

Verfügung der Übernahmekommission / Décision de la commission des OPA

(Anm.: da Santhera keine Unternehmensnachrichten auf Französisch veröffentlicht,

wird die gesetzlich vorgeschriebene Französischübersetzung hier wiedergegeben).

Suite à l'exécution de

l'augmentation ordinaire du

capital-actions, Santhera dépassera

pendant temporairement le seuil

d'offre obligatoire de 33 1/3% des

droits de vote. Santhera est tenue

de publier le dispositif de la

décision de la Commission des OPA

(COPA) du 7 décembre 2022:

"La Commission des OPA décide:

1) Santhera Pharmaceuticals

Holding SA, Santhera

Pharmaceuticals (Suisse) SA et

d'autres personnes contrôlées par

Mit dem Vollzug der ordentlichen Santhera Pharmaceuticals Holding SA

Kapitalerhöhung wird Santhera bénéficient d'une dérogation à

vorübergehend die l'obligation de présenter une offre

Pflichtangebotsschwelle von 33 1/3% der qui résulterait de l'acquisition

Stimmrechte überschreiten. Santhera ist d'actions de Santhera

verpflichtet, das Dispositiv der Pharmaceuticals Holding SA par

Verfügung der Übernahmekommission (UEK) Santhera Pharmaceuticals Holding

vom 7. Dezember 2022 zu publizieren: SA, Santhera Pharmaceuticals

(Suisse) SA et/ou d'autres

"Die Übernahmekommission verfügt: personnes contrôlées par Santhera

Pharmaceuticals Holding SA en lien

1) Santhera Pharmaceuticals Holding avec l'augmentation ordinaire du

AG, Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) capital-actions décidée lors de

AG und weiteren von Santhera l'assemblée générale extraordinaire

Pharmaceuticals Holding AG beherrschten du 29 novembre 2022.

Personen wird eine Ausnahme von der

Angebotspflicht gewährt, die als Folge 2) La dérogation à l'obligation

des Erwerbs von Aktien von Santhera de présenter une offre prévue au

Pharmaceuticals Holding AG durch chiffre 1 du dispositif est

Santhera Pharmaceuticals Holding AG, octroyée aux conditions suivantes :

Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) AG

und/oder weitere von Santhera i) Le dépassement du seuil de

Pharmaceuticals Holding AG beherrschte 33 1/3% des droits de vote de

Personen im Zusammenhang mit der an der Santhera Pharmaceuticals Holding SA

ausserordentlichen Generalversammlung par Santhera Pharmaceuticals

vom 29. November 2022 beschlossenen Holding SA, Santhera

ordentlichen Kapitalerhöhung entstehen Pharmaceuticals (Suisse) SA et/ou

würde. d'autres personnes contrôlées par

Santhera Pharmaceuticals Holding SA

2) Die Ausnahme von der doit durer au maximum trois mois ;

Angebotspflicht gemäss Dispositivziffer et

1 wird unter folgenden Bedingungen

gewährt: ii) Santhera Pharmaceuticals

Holding AG, Santhera

i) Die Überschreitung des Grenzwertes Pharmaceuticals (Suisse) AG et/ou

von 33 1/3% der Stimmrechte an Santhera d'autres personnes représentées par

Pharmaceuticals Holding AG durch Santhera Pharmaceuticals Holding AG

Santhera Pharmaceuticals Holding AG, ne doivent pas exercer d'influence

Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) AG notable sur Santhera

und/oder weitere von Santhera Pharmaceuticals Holding AG pendant

Pharmaceuticals Holding AG beherrschte la période de dépassement du seuil.

Personen dauert maximal drei Monate; und

3) Santhera Pharmaceuticals

ii) Santhera Pharmaceuticals Holding Holding SA et Santhera

AG, Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) Pharmaceuticals (Suisse) SA sont

AG und/oder weitere von Santhera tenues d'informer la Commission des

Pharmaceuticals Holding AG beherrschte OPA dans un délai de cinq jours de

Personen üben im Zeitraum der bourse à compter du franchissement

Grenzwertüberschreitung keinen à la hausse ou à la baisse du seuil

wesentlichen Einfluss auf Santhera de 33 1/3% des droits de vote de

Pharmaceuticals Holding AG aus. Santhera Pharmaceuticals Holding SA

par Santhera Pharmaceuticals

3) Santhera Pharmaceuticals Holding AG Holding SA, Santhera

und Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) Pharmaceuticals (Suisse) SA et/ou

AG werden verpflichtet, die d'autres personnes contrôlées par

Übernahmekommission innerhalb von fünf Santhera Pharmaceuticals Holding

Börsentagen ab dem Zeitpunkt der Über- SA.

und Unterschreitung des Grenzwerts von

33 1/3% der Stimmrechte an Santhera 4) Santhera Pharmaceuticals

Pharmaceuticals Holding AG durch Holding AG est tenue de publier le

Santhera Pharmaceuticals Holding AG, dispositif de la présente décision

Santhera Pharmaceuticals (Schweiz) AG ainsi que la mention du droit

und/oder weitere von Santhera d'opposition des actionnaires

Pharmaceuticals Holding AG beherrschte qualifiés conformément aux art. 6

Personen zu informieren. et 7 OOPA.

4) Santhera Pharmaceuticals Holding AG 5) La présente décision sera

wird verpflichtet, das Dispositiv der publiée sur le site internet de la

vorliegenden Verfügung sowie den Hinweis Commission des OPA après la

auf das Einspracherecht der publication de Santhera

qualifizierten Aktionäre gemäss Art. 6 Pharmaceuticals Holding AG

und 7 UEV zu veröffentlichen. conformément au chiffre 4 du

dispositif.

5) Diese Verfügung wird nach der

Veröffentlichung von Santhera 6) Les frais à la charge de

Pharmaceuticals Holding AG gemäss Santhera Pharmaceuticals Holding AG

Dispositivziffer 4 auf der Webseite der et Santhera Pharmaceuticals

Übernahmekommission publiziert. (Suisse) SA, solidairement

responsables, s'élèvent à CHF

6) Die Gebühr zu Lasten von Santhera 20'000.

Pharmaceuticals Holding AG und Santhera

Pharmaceuticals (Schweiz) AG beträgt

unter solidarischer Haftung CHF 20'000.

Le Conseil d'administration de

Santhera a décidé de ne pas publier

de prise de position conformément à

Der Verwaltungsrat von Santhera hat l'art. 61 al. 3 let. a OOPA.

entschieden, keine Stellungnahme gemäss

Art. 61 Abs. 3 lit. a UEV zu Les actionnaires de la société qui

veröffentlichen. détiennent au moins 3% des droits

de vote de Santhera, exerçables ou

Aktionäre der Gesellschaft, die seit dem non (une "participation

Datum der Publikation der Verfügung qualifiée"), depuis la date de

mindestens 3% der Stimmrechte von publication de la décision peuvent

Santhera, ob ausübbar oder nicht (eine former opposition contre la

"qualifizierte Beteiligung"), halten, décision de la COPA. L'opposition

können gegen die Verfügung der UEK doit être déposée auprès de la COPA

Einsprache erheben. Die Einsprache ist (Stockerstrasse 54, 8002 Zurich ;

innerhalb von fünf (5) Börsentagen nach fax : +41 44 283 17 40) dans les

der Veröffentlichung der Verfügung bei cinq (5) jours de bourse suivant la

der UEK (Stockerstrasse 54, 8002 Zürich; publication de la décision. Le

Fax: +41 44 283 17 40) zu erheben. Der premier jour de bourse suivant la

erste Börsentag nach der Publikation der publication de la décision sur le

Verfügung auf der Website der UEK ist site internet de la COPA est le

der erste Tag der Einsprachefrist. Die premier jour du délai d'opposition.

Einsprache muss einen Antrag und eine L'opposition doit contenir une

summarische Begründung sowie den requête et une motivation sommaire

Nachweis der qualifizierten Beteiligung ainsi que la preuve de la

ab dem Datum der Veröffentlichung der participation qualifiée dès la date

Verfügung enthalten. de la publication de la décision.

Über Santhera

Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer

Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von

innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen

mit hohem medizinischem Bedarf spezialisiert hat. Das Unternehmen besitzt eine

exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein

dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer

Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu

Standardkortikosteroiden untersucht wurde. Santhera hat bei der amerikanischen

Arzneimittelbehörde FDA einen Zulassungsantrag (NDA) und bei der europäischen

Arzneimittelbehörde (EMA) ein Zulassungsgesuch (MAA) in Überprüfung für

Vamorolone zur Behandlung von DMD. Die klinische Pipeline umfasst auch

Lonodelestat zur Behandlung von zystischer Fibrose (CF) und anderen neutrophilen

Lungenkrankheiten. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt,

Raxone® (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs zur Behandlung von

Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.

Raxone(®) ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

public-relations@santhera.com (mailto:public-relations@santhera.com) oder

Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications

Telefon: +41 79 875 27 80

eva.kalias@santhera.com

Haftungsausschluss / Zukunftsgerichtete Aussagen

This document does not constitute an offer to subscribe for, buy or sell any of

the securities mentioned herein or any other securities in any jurisdiction. The

securities mentioned herein have not been and will not be registered under the

U.S. Securities Act of 1933, as amended (the Securities Act), and may not be

offered or sold in the United States absent registration or exemption from

registration under the Securities Act.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung

oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar.

Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das

Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit enthalten. Solche Aussagen sind mit

bestimmten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden, die dazu

führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistungen

oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die

in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Leser sollten sich

daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere

nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Das

Unternehmen lehnt jede Verpflichtung ab, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu

aktualisieren.

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