18.12.2019 16:49:00

Grasser-Prozess - Mutter und Schwiegermutter bei Ferint-Konto genannt

Beim Konto der Ferint-Gesellschaft bei der Meinl Bank war in den Kontounterlagen kein wirtschaftlich Berechtigter genannt. Der heute im Grasser-Prozess als Zeuge befragte frühere Meinl-Bank-Vorstand Günter Weiss sagte dazu aus, er habe das "verbockt": Er sei Kundenbetreuer dieses Kontos gewesen, habe aber in den Unterlagen nicht nachgeschaut.

Das Ferint-Konto war das einzige Konto in der ganzen Bank, das Weiss - damals Leiter des Rechnungswesens - betreut hatte. Er habe das auf Wunsch des damaligen Bankchefs Julius Meinl getan, sagte er. Über das Ferint-Konto lief ab dem Jahr 2005 die Veranlagung von 500.000 Euro vom damaligen Finanzminister und nunmehrigen Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser, ohne dass dieser namentlich aufschien. Im Jahr 2010 habe dann die Ferint-Gesellschaft zwei wirtschaftlich Berechtigte genannt, weil die Nationalbank es verlangt habe, so der Zeuge: Die Mutter des Ferint-Zeichnungsberechtigten und Schweizer Wirtschaftstreuhänders Heinrich Schwägler, Irma T., und die Schwiegermutter von Grasser, Marina Giori-Lhota. Eine Ausweiskopie von Grassers Schwiegermutter war in dieser Offenlegung nicht enthalten.

Er habe im Internet recherchiert, ob Frau Giori wirklich Grassers Schwiegermutter sei, sagte Weiss. Ihm sei damals logisch erschienen, dass die Schwiegermutter Grassers als Berechtigte genannt wurde, weil ja von ihr laut Grasser die 500.000 Euro gekommen seien, die dieser im Jahr 2005 auf das Ferint-Konto einzahlte und ab Dezember 2006 in einen Hypo-Alpe-Adria-Bank-Genussschein veranlagte.

Die Meinl Bank war im Zuge der Turbulenzen um die Gesellschaft Meinl European Land von der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht unter die Lupe genommen worden. Die Aufsicht interessierte sich auch für die Ferint AG - bzw. deren fehlenden wirtschaftlich Berechtigten. Schwägler habe zunächst nicht gewollt, dass seine Mutter als Berechtigte an der Ferint genannt werde, weil der Bericht der Nationalbank in die Medien geraten könne und sich seine betagte Mutter darüber aufregen könne, sagte Weiss.

Warum tauche der Name von Grassers Schwiegermutter erstmals im Jänner 2010 in den Unterlagen der Meinl Bank auf, wollte Staatsanwalt Gerald Denk vom Zeugen wissen. "Das tut mir leid. Ich hätte mir soviel erspart, wenn ich das gleich gemacht hätte", so Weiss.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter fragte den Zeugen, ob bei den Befragungen im Ermittlungsverfahren Druck auf ihn ausgeübt worden sei. Es sei kein "Kaffeepläuschchen" gewesen, meinte der Zeuge, und es sei schon irgendwie ein Druck vorhanden gewesen, aber keine Drohungen gegen ihn, das sei wohl ein "normaler Druck" gewesen.

Grasser selber pochte dann darauf, dass er nie Probleme gehabt habe, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, auch nicht in seiner aktiven Zeit als Politiker. Er habe bei der Meinl Bank und bei anderen Banken private Konten gehabt. "Mein subjektiver Eindruck war, dass ich ein willkommener Kunde war." Im Prozess war mehrmals erörtert worden, dass die Banken bei Politikern erhöhte Sorgfaltspflichten haben und daher manche Geldinstitute Politikern als Kunden gegenüber skeptisch eingestellt seien.

(Schluss) gru/stf/kre

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