21.07.2009 01:23:00

GreenCert™-Lösung zur Messung von Treibhausgasen entspricht laut anerkanntem Prüfer DNV mit entsprechenden Anpassungen den EU-Anforderungen

Evergreen Energy Inc. (NYSE Arca:EEE) hat heute bekannt gegeben, dass das in Norwegen ansässige Unternehmen DNV (Det Norske Veritas) Prüfergebnisse veröffentlicht hat, gemäß denen das Mess- und Managementprotokoll GreenCert™ von C-Lock Technology Inc. für Treibhausgasemissionen aus Kohlekraftwerken, bei entsprechenden Anpassungen an einen spezifischen und genehmigten Überwachungsplan, den Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung betreffend Treibhausgasemissionen des Emissionshandelssystems der Europäischen Union entspricht.

"Die EU-Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung betreffend der CO2-Emissionen großer Kraftwerke sind die strengsten der Welt, und die Prüfung von DNV zeigt, dass eine angepasste GreenCert-Lösung den weltweit rigorosesten Standards standhalten kann", sagte Miles Mahoney, Präsident und Geschäftsführer von C-Lock®, einer Tochtergesellschaft von Evergreen Energy. "Neben der Einhaltung der Standards bei entsprechender Anpassung liefert GreenCert Funktionen, die über den Regelungsbereich der Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung hinausgehen und wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert bieten."

DNV ist einer der europaweit führenden unabhängigen Prüfer von Leistungen und Technologien im Hinblick auf Treibhausgasemissionen und einer der Marktführer im Bereich Zertifizierungen und Gutachten durch anerkannte Stellen. Das Unternehmen ist durch die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen als Designated Operating Entity im Rahmen des Clean Development Mechanism (Mechnismus für umweltverträgliche Entwicklung) anerkannt und ist ein anerkannter Zertifizierer der California Climate Action Registry und der Klimabörse Chicago.

"Diese unabhängige Prüfung durch DNV bedeutet, dass sich GreenCert-Kunden im europäischen Energieerzeugungssektor im Hinblick auf die finanzielle Seite und die Präzision der Vorteile der Treibhausgasberichterstattung einer korrekt angepassten Informationsmanagementlösung von GreenCert erfreuen können und dabei die Leitlinien der EU für die Überwachung und Berichterstattung einhalten", fügte Mahoney hinzu.

GreenCert liefert Energieversorgungsunternehmen, der Industrie und der Landwirtschaft eine wissenschaftlich korrekte, skalierbare Methode zur Messung von Treibhausgasen und zur Schaffung nachweislicher Emissionsguthaben. Aufbauend auf der serviceorientierten Architektur von IBM ist GreenCert das einzige unternehmensweite Emissions-Informationsmanagementsystem, das absolut transparent ist und vollständig im Hinblick auf die Einhaltung der zunehmend komplexen Richtlinien der grünen Energiewirtschaft überprüft werden kann. Das Beacon Awards Program von IBM würdigte GreenCert kürzlich als eine "herausragende (grüne) Energie- und Umweltlösung".

Verbessertes Wissen – Verwaltung und Planung von Zertifikaten und Verrechnungen

Das Gutachten von DNV über das GreenCert-Protokoll wurde im Rahmen der Bereiche durchgeführt, in denen GreenCert in der Lage ist, den Betreibern von Kraftwerken zu helfen:

  • Erweiterung der Kenntnisse über eigene CO2-Emissionen
  • Erstellen von Echtzeitdiagnosen von Betriebs- und Überwachungssystemen
  • Verwaltung und Planung des potenziellen Bedarfs an Emissionszertifikaten und -verrechnungen

Nach seiner Prüfung folgerte DNV, dass "die im (GreenCert)-Protokoll behandelten Überwachungs- und Berichtsaspekte des EU-Emissionshandelssystems in Übereinstimmung sind mit der EU-Leitlinie zum Emissionshandelssystem und den Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung" für die Emissionsüberwachung und -berichterstattung, vorausgesetzt, dass GreenCert an die Anforderungen des bestehenden Treibhausgasüberwachungsprogramms des jeweiligen Kraftwerks angepasst wird. Alle Kohleverbrennungseinrichtungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems verfügen bereits über einen genehmigten Überwachungsplan, sodass die Prüfung von DNV zeigt, dass GreenCert bei einer korrekten Anpassung an den jeweiligen Überwachungsplan auf bestehende Überwachungs- und Berichtsanforderungen der EU abgestimmt werden kann.

EU-Richtlinien und -Anforderungen

Das bei DNV eingereichte GreenCert-Energieprotokoll umfasste direkte CO2-Emissionen von Kohlekraftwerken, Kohle-/Biomassekraftwerken sowie Heizkraftwerken. Das Protokoll beschreibt, wie GreenCert dazu verwendet wird, die CO2-Emissionen gemäß Anforderung der EU-Richtlinie 2003/87/EC und der Entscheidung 2007/589/EC der EU-Kommission, gemeinhin eher bekannt als "Leitlinien für die Berichterstattung und Überwachung 2007", zu quantifizieren.

Telefonkonferenz für Investoren:

Die Geschäftsführung möchte diese und weitere Informationen im Rahmen einer Telefonkonferenz für Investoren näher erläutern. Diese ist für Dienstag, den 21. Juli 2009, um 16.00 Uhr EDT geplant. Zur Einwahl in die Telefonkonferenz wählen Sie bitte +1-866-383-8003, der Zugangsschlüssel für Teilnehmer lautet 68769582. Internationale Teilnehmer wählen bitte die Nummer +1-617-597-5330. Die Konferenz kann auch über das Internet abgerufen werden:

http://phx.corporate-ir.net/phoenix.zhtml?p=irol-eventDetails&c=80446&eventID=2329178

Eine Aufzeichnung der Telefonkonferenz steht vom 21. Juli um 19.00 Uhr EDT bis zum 28. Juli um 23.59 Uhr EDT zur Verfügung. Diese ist unter der Nummer +1-888-286-8010 und für internationale Anrufer unter +1-617-801-6888 abrufbar. Der Zugangscode lautet 24965940.

Über C-Lock Technology

C-Lock Technology Inc. ist eine Tochtergesellschaft von Evergreen Energy Inc. (NYSE Arca: EEE). Evergreen Energy liefert bewährte, transformative grüne Energielösungen für eine umweltverträglichere Kohleherstellung und eine genaue, wissenschaftliche Messung von Treibhausgasemissionen. www.evgenergy.com

Bei Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich auf zukünftige Vorhaben oder veranschlagte Ergebnisse von Evergreen Energy Inc. und C-Lock Technology Inc. beziehen, handelt es sich um "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne von Absatz 27A des Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung durch den Private Securities Litigation Reform Act von 1995 (PSLRA) sowie Absatz 21E des Securities Exchange Act von 1934 in seiner geänderten Fassung durch den PSLRA; alle Aussagen dieser Art unterliegen den "Safe Harbor"-Bestimmungen des PSLRA. Unsere tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von jenen abweichen, die in "zukunftsgerichteten Aussagen" beschrieben werden. Zu den möglichen Gründen dafür gehören unter anderem das Eintreten eines oder mehrerer der in unseren Quartals- und Jahresberichten oder in unseren Einreichungen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC beschriebenen Risikofaktoren, und wir bitten die Leser darum, diese zu prüfen. Die Leser dieser Pressemitteilung werden darauf hingewiesen, zukunftsbezogenen Erklärungen nicht unverhältnismäßig zu vertrauen.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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