30.12.2018 14:47:43
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'Handelsblatt': Arbeitnehmer werden im kommenden Jahr entlastet
BERLIN (dpa-AFX) - Alleinerziehende und Familien werden im kommenden Jahr nach einem Bericht des "Handelsblatts" vom Staat finanziell deutlich entlastet. So könne sich in einer Beispielrechnung eine Alleinerziehende mit einem monatlichen Einkommen von 2500 Euro über 309 Euro im Jahr mehr freuen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der TU Kaiserslautern. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltseinkommen von 5500 Euro habe insgesamt 643 Euro mehr in der Tasche.
"Die Änderungen führen zu spürbaren Entlastungen insbesondere für Familien mit Kindern, was insbesondere auf die Erhöhung des Kindergeldes zurückzuführen ist", sagte Hechtner. So steigt das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um zehn Euro je Kind. Niedrigverdiener profitierten zudem von höheren Freigrenzen bei den Sozialbeiträgen. Daneben sinke auch der Arbeitslosenbeitrag von 3 auf 2,5 Prozent. Allerdings werde diese Entlastung durch den höheren Pflegebeitrag zu einem Großteil wieder aufgezehrt. Gutverdiener werden zudem durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialbeiträgen belastet.
Auch mittlere Einkommensbezieher werden der Berechnung zufolge von den Steuer- und Abgabesenkungen im kommenden Jahr besonders profitieren. Ein Single mit einem Einkommen von 4000 Euro brutto im Monat habe im Jahr insgesamt 384 Euro mehr zur Verfügung und damit mehr als ein Gutverdiener mit einem Einkommen von 7000 Euro, der aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze nur 334 Euro mehr in der Tasche hat.
Hechtner hat in seinen Berechnungen auch durchgespielt, welchen Effekt die derzeit diskutierte vollständige Streichung des Solidaritätszuschlags 2019 hätte. Wer 4000 Euro im Monat verdient, käme auf eine zusätzliche Entlastung von 455 Euro, ein Arbeitnehmer mit 6500 Euro Verdienst im Monat hätte 1052 Euro mehr, ein Single mit einem Einkommen von 10 000 Euro würde um weitere 2018 Euro entlastet. Nicht profitieren würden dagegen Geringverdiener, da der Soli erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe zu zahlen ist. Selbst eine Familie mit zwei Kindern, bei der ein Partner 4000 Euro verdient und der andere nichts, würde vom Soli-Abbau nicht profitieren./cn/DP/he

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