25.01.2013 17:10:30
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HDE-Gutachten hält Rundfunkgebühr für verfassungswidrig
Ein vom Deutschen Einzelhandelsverband HDE in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Das bestätigte der HDE Dow Jones Newswires. Der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart schreibt in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast" und also eine Steuer - eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.
Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Zudem werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, er verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".
Über das HDE-Gutachten berichtete zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung. "Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss", sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, im Gespräch mit der FAZ. Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordert ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".
DJG/chg
(END) Dow Jones Newswires
January 25, 2013 10:39 ET (15:39 GMT)
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