21.07.2015 19:57:38

Hohe Qualität der Bewährungshilfe in Baden Württemberg muss erhalten bleiben

Stuttgart (ots) - "Die Entscheidung der Landesregierung, die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württembergs nicht länger in freier Trägerschaft bei der NEUSTART gGmbH zu belassen, sondern ab 2017 einer Landes GmbH den Vorzug zu geben, bedauern wir", so Christoph Koss und Alfred Kohlberger, die Geschäftsführer des gemeinnützigen Muttervereins NEUSTART aus Österreich.

Die umfassende Evaluationsstudie zur Bewährungshilfe der Universitäten Heidelberg und Frankfurt a.M. kommt zu einer positiven Bewertung der Arbeit der NEUSTART gGmbH. Die Einführung von Qualitätsstandards, von fachlicher Anleitung und Qualitätskontrolle, ergänzt um eine klare Organisation der Arbeitsabläufe, hat sich bewährt, so das Justizministerium in seiner Stellungnahme zur Studie am 28. März 2014. "Sehr gerne hätten wir unsere von Expertenseite bestätigte, qualitätsvolle Arbeit fortgesetzt", erklären Koss und Kohlberger.

NEUSTART hat den Nachweis erbracht, dass sich mit der Übertragung an ein bewährungshilfeversiertes Non-Profit-Unternehmen für das Land, die Gesellschaft und über 20.000 Klienten große Vorteile verbinden. "Wir verzeichnen heute in Baden-Württemberg die bundesweit geringste Widerrufsquote in der Bewährungshilfe. Parallel hierzu sind die Auftragszahlen im Täter-Opfer-Ausgleich seit 2007 rapide gestiegen; auch die Gerichtshilfe besitzt ein bis dato unerreichtes Niveau", resümiert Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH, wesentliche Erfolge der freien Trägerschaft.

Geringere Fallzahlbelastung, höhere Betreuungsintensität

Die Betreuungsintensität pro Klient in der Bewährungshilfe wurde deutlich erhöht. Gleichzeitig konnte die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter bei NEUSTART von 95 auf 65 Klienten gesenkt werden. Weniger Klienten und mehr Qualität sind eine langjährige Forderung der Bewährungshilfe in Deutschland. Durch die Anstellung neuer Sozialarbeiter und die landesweite Etablierung der ehrenamtlichen Bewährungshilfe wurde dieser Zielsetzung, zumindest in Baden-Württemberg, entsprochen.

Ehrenamtliche Bewährungshilfe - exemplarisch für die Erfolge der NEUSTART gGmbH

NEUSTART engagiert sich für Menschen, deren Leben von Straffälligkeit beeinträchtigt wurde: Opfern und Tätern, die ein legitimes Anrecht besitzen, wieder in unsere Gesellschaft integriert zu werden. Dabei leistet das Ehrenamt einen unverzichtbaren Beitrag. Waren zu Beginn der Übertragung noch weniger als 100 Personen landesweit als ehrenamtliche Bewährungshelfer tätig, engagieren sich mittlerweile 660 Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis in der Resozialisierung Straffälliger, weitgehend eigenverantwortlich und nahezu unentgeltlich. Was früher nur geringe Bedeutung besaß, hat acht Jahre nach der Übertragung in freie Trägerschaft Symbolcharakter und steht exemplarisch für die Erfolge der NEUSTART gGmbH.

Legitimität der freien Trägerschaft nicht in Frage gestellt

Die Regierung betont, das Bundesverwaltungsgerichturteil beließe keinen Spielraum für Korrekturen durch die Gesetzgebung; tatsächlich hätte das Urteil jedoch Möglichkeiten für eine Fortführung der freien Trägerschaft eingeräumt, sofern der politische Wille bestanden hätte, Alternativlösungen zu erwägen. Selbst eine unbefristete Übertragung an die NEUSTART gGmbH wäre im Interesse der Mitarbeiter und anderer Anspruchsgruppen nach geltenden Vergaberichtlinien nicht ausgeschlossen gewesen.

Synergieeffekte der bilateralen Kooperation drohen verloren zu gehen

Die Synergieeffekte, die aus der bilateralen Kooperation zwischen Baden Württemberg und Österreich entstanden sind, drohen nun verloren zu gehen, so z.B. in den Bereichen Controlling, Rechnungswesen, IT und Qualitätsentwicklung. "Das bislang gewählte Modell war auch ein Garant für eine kostengünstige und effiziente Mittelverwendung in Österreich und Baden-Württemberg, wovon u.a. die Steuerzahler beider Länder maßgeblich profitiert haben", erläutert Kohlberger die ökonomischen Vorteile der freien Trägerschaft. Beide Gesellschaftervertreter des gemeinnützigen österreichischen Muttervereins betonen jedoch, dass sie einen konstruktiven, sachlichen Umgang mit der entstandenen Situation befürworten.

Konstruktive Weiterarbeit intendiert

"Wir haben eine große Verantwortung für unsere Klienten und ebenso unseren Mitarbeitern gegenüber, deren Engagement und hohe Qualifikation der Schlüssel zu unserem Erfolg sind. Für uns hat demnach Priorität, den Übergangsprozess konstruktiv zu begleiten, um eine möglichst reibungslose Überführung in die neue Organisationsform zu gewährleisten", betonen die Geschäftsführer beider Länder unisono.

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Pressekontakt: Dr. Michael Haas Pressesprecher NEUSTART gemeinnützige GmbH Rosenbergstraße 122, 70193 Stuttgart TEL +49 (0)711 627 69-411 Mobil +49 (0)157 762 135 58 michael.haas@neustart.org

Andreas Zembaty Pressesprecher Verein NEUSTART Österreich TEL +43 (1) 545 95 60 Mobil +43 (0) 676 84 73 31 100 andreas.zembaty@neustart.at

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