15.11.2007 11:42:00
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HUGIN NEWS/TILP Rechtsanwälte: Marode DG-Immobilienfonds: Schadenersatzklagen in Höhe von insgesamt EUR 330.000 gegen die Stuttgarter Südwestbank AG, die ...
Marode DG-Immobilienfonds: Schadenersatzklagen in Höhe von insgesamt
EUR 330.000 gegen die Stuttgarter Südwestbank AG, die Volksbank
Wiesbaden sowie Volksbank Stutensee-Hardt eingereicht -
Höchstrichterliche Rechtsprechung zu "kick backs" zentraler, Erfolg
versprechender Ansatz
Kirchentellinsfurt, Berlin, 15. November 2007. Die Kanzlei TILP
Rechtsanwälte hat bei den Landgerichten Stuttgart, Wiesbaden und
Karlsruhe Schadenersatzklagen gegen die Stuttgarter Südwestbank AG,
die Volksbank Wiesbaden sowie die Volksbank Stutensee-Hardt im
Zusammenhang mit den maroden DG-Immobilienfonds eingereicht. Konkret
betroffen sind hiervon die DG-Immobilienfonds Nr. 30, 31 und 35. Der
Streitwert der Klagen beläuft sich auf insgesamt EUR 330.000. Mehrere
Dutzend weitere Klagen gegen andere Institute stünden in den nächsten
Wochen vor weiteren Landgerichten zur Einreichung an.
Auch bei den juristischen Auseinandersetzungen mit den DG Bank
Immobilienfonds fokussiert sich die Kanzlei auf die Umsetzung des von
ihr erstrittenen BGH-Urteils zu verdeckten Zuwendungen aus dem
Dezember 2006, den so genannten "kick backs" (AZ: XI ZR 56/05).
Medien und Verbraucherschützer bezeichneten dieses Urteil als
Sensation und Meilenstein im Anlegerschutz. Rechtsanwalt Niels
Andersen von der Niederlassung Berlin erläutert:
"Wir verklagen diese Banken aufgrund des gegenüber unseren Mandanten
unterbliebenen Hinweises auf die Vereinnahmung schon vorab geplanter,
versprochener und schließlich auch an diese Banken von der DG Anlage
GmbH konkret gezahlten "kick backs" für die Vermittlung geschlossener
Immobilienfonds. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Solche
verdeckten Zuwendungen bergen immer die Gefahr, dass ein Kunde nicht
- wie von der Rechtsprechung gefordert -, anleger- und anlagegerecht,
sondern vor allem provisionsorientiert beraten wird". Nach § 667 BGB
stünden solche Provisionen den Fondskunden zu, die Banken und
Finanzinstitute hätten sie daher ohne Billigung des Kunden nicht
hinter dessen Rücken in die eigene Tasche stecken dürfen. Daher
hafteten die Banken auf komplette Rückabwicklung der
Fondsbeteiligungen, so Andersen.
Inzwischen hat bereits eine involvierte Volksbank gegenüber der
Kanzlei den Erhalt solcher Provisionen zugegeben. Zudem liegen der
Kanzlei zu diesen geschlossenen Immobilienfonds Dokumente zur
Vertriebsberaterschulung ebenso wie eine interne
"Rahmenprovisionsvereinbarung" für die Vermittlung von Anteilen an
geschlossenen Fonds vor, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass
keine anleger- und anlagegerechte Beratung vorgegeben wurde.
Ein Totalverlust bei den genossenschaftlichen DG Immobilienfonds ist
nicht ausgeschlossen
Zahlreiche Anleger, die sich an DG Bank Immobilienfonds der zum DZ
FinanzVerbund gehörenden DG Anlagegesellschaft mbH beteiligt haben,
müssen derzeit um ihre Anlage fürchten. Die Fonds befinden sich in
teilweise besorgniserregendem Zustand, auch ein Totalverlust scheint
nicht ausgeschlossen. Die Fonds wurden durch die örtlichen
Volksbanken und Raiffeisenbanken vermittelt, die sie ihren Kunden
empfohlen haben, häufig kombiniert mit einer (Teil-)Finanzierung des
Anteilserwerbs. Hierfür erhielten die Banken erhebliche kick-backs,
die sie den Kunden verschwiegen. Zu Provisionszahlungen überhaupt
verweist die DZ-Bank in ihrer Pressemitteilung zum Jahresabschluss
2006 stolz darauf, dass an die Genossenschaftsbanken
Rekordprovisionen von EUR 1,6 Mrd. ausgeschüttet worden seien.
Ende der Mitteilung.
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ÜBER TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):
Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der
führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich
konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der
Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Private, "Family
Offices" oder Institutionelle.
Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Die
renommierte Fachpublikation JUVE schreibt im Handbuch 2006/2007 über
TILP Rechtsanwälte: "Eine seit langem führende Kanzlei im
Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie "die
Szene beherrscht", andere loben TILP Rechtsanwälte als "engagiert,
kompetent und erfahren". Herausragend ist neben der breiten
Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt
wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei". Die britische Legal
Week sieht in TILP einen Wegbereiter des "class action"-Geschäfts in
Deutschland, dem andere Kanzleien folgen würden.
TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-,
Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich
tätig. Die Kanzlei hat bisher über 50 Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in
Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet
das von TILP jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen
Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil". Für das
Handelsblatt ist es ein "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für
Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den
Anlegerschutz". Im größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt
TILP Rechtsanwälte beide Musterkläger im so genannten
KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.
Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin CAPITAL: "Der
Etablierte.Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte." (17/2006).
Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres
Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission
"Corporate Governance" - heute engagiert sich Andreas Tilp vehement
für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im
Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im
Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in
der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist
Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des
Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise
dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist
zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.
In der TILP Group (www.tilp-group.com) bündelt Andreas Tilp seine
unternehmerischen Aktivitäten. Neben TILP Rechtsanwälte sind in ihr
TILP International (www.tilp.com) mit Sitz in New York sowie das
Joint Venture ProtectInvestAlliance (PIA) (www.pia-eu.com) mit der
Frankfurter Kanzlei NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
organisiert. TILP International vertritt vor allem institutionelle
Investoren aus dem gesamten europäischen Raum mit einem kumulierten
Anlagevermögen von mehreren hundert Milliarden EUR in mehreren
US-Individual- und Sammelklagen. Die auf europäische
Massenschadensfälle spezialisierte PIA vertritt derzeit mehr als
6.000 geschädigte private wie institutionelle Investoren in Fällen
wie AHBR, DBVI, PHOENIX, AMIS und Zins-Swaps.
RÜCKFRAGEN?
Stephan Holzinger, Sprecher TILP Group
+49 175 5930897
contact@results-holzinger.de
www.results-holzinger.de
V.i.S.d.P.: TILP Rechtsanwälte, Einhornstraße 21, 72138
Kirchentellinsfurt, Tel.: 0 71 21 / 90 90 90
http://www.tilp.de
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November 15, 2007 05:40 ET (10:40 GMT)- - 05 40 AM EST 11-15-07
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