22.12.2015 10:34:42

IRW-News: Majestic Gold Corp.: Majestic Gold Corp. meldet Klarstellung veröffentlichter Daten nach Prüfung durch BCSC

IRW-PRESS: Majestic Gold Corp.: Majestic Gold Corp. meldet Klarstellung veröffentlichter Daten nach Prüfung durch BCSC

Majestic Gold Corp. meldet Klarstellung veröffentlichter Daten nach Prüfung durch BCSC

Vancouver, British Columbia - 21. Dezember 2015 - Majestic Gold Corp. (Majestic oder das Unternehmen) (TSX.V: MJS, FWB: A0BK1D) gibt bekannt, dass das Unternehmen infolge einer Prüfung durch die British Columbia Securities Commission (BCSC) die vorliegende Pressemeldung veröffentlicht, um die zum Projekt Songjiagou in China ausgegebenen Informationen klarzustellen.

Das Unternehmen wurde aufgefordert, einen neuen bzw. abgeänderten Fachbericht zu veröffentlichen, in dem bestimmte nicht mit der Vorschrift NI 43-101 bzw. mit dem Formular 43-101F1 konforme Angaben, die in einem von SRK Consulting China Ltd. erstellten Bericht mit dem Titel Independent Technical Report of Songjiagou Project, Shandong Province, The Peoples Republic of China (PEA) vom August 2013 enthalten sind, korrigiert werden. Die beanstandeten Mängel betreffen das Zertifikat des qualifizierten Sachverständigen, das Zuziehen anderer Experten, Ressourcenschätzungen und das Fehlen vorsorglicher Hinweise. Die in der neuen PEA ausgewiesenen Änderungen betreffen konkret folgende Punkte:

- Die Zertifikate der qualifizierten Sachverständigen sind entsprechend zu ändern um sicherzustellen, dass für jeden Abschnitt der abgeänderten PEA mindestens ein qualifizierter Sachverständiger verantwortlich zeichnet.

- Es sind die Analysemethode, bei der eine Obergrenze von 40 g Gold festgelegt wurde, sowie die Menge und Verteilung der Proben, die in der Datensammlung als fehlend angegeben wurden, entsprechend auszuweisen.

- Die Ressourcenschätzung ist insofern zu ändern, als der Abbau im Zuge früherer Bergbauaktivitäten unter Tage zu berücksichtigen ist.

- Es ist anzuführen, inwieweit die Ressourcenschätzung mit dem Rohstofflagerstättenmodell kompatibel ist und inwieweit die außerhalb der Grubenabgrenzung (Pit Shell) befindlichen geschätzten Ressourcen den Kriterien der CIM-Definition reasonable prospects of eventual economic extraction (in etwa: realistische Aussicht auf die tatsächliche wirtschaftliche Förderbarkeit) entsprechen.

- In der abgeänderten PEA wird jede Aussage zur aktuellen Ressourcenschätzung mit dem geforderten vorsorglichen Hinweis ergänzt.

- In der abgeänderten PEA werden darüber hinaus Annahmen, welche unrealistisch erscheinen, erklärt. Dazu zählen z.B. Angaben, wie weit die Grubenabgrenzung über den Konzessionsbereich hinausgeht, zum Fassungsvermögen des Abgängeteichs und zur Größe der Bergehalde.

- Die abgeänderte PEA wird Informationen zu den Auswirkungen von Steuern, Gebühren und anderen Regierungsabgaben auf das Cashflow-Modell sowie die daraus resultierenden Ergebnisse nach Steuern enthalten.

Diese Mängel werden erwartungsgemäß in einem abgeänderten Bericht behandelt, der ehestmöglich in das SEDAR-System eingetragen wird. Zwischenzeitlich werden die Anleger darauf hingewiesen, dass die Mineralressourcenschätzung des Unternehmens sowie die vorläufige wirtschaftliche Bewertung (PEA) nicht von einem NI 43-101-konformen Fachbericht bestätigt wurden, nicht der Vorschrift NI 43-101 entsprechen und nicht zuverlässig sind, bis sie von einem abgeänderten Fachbericht verifiziert und bestätigt werden.

In der Prüfung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Website des Unternehmens und die Unternehmenspräsentation Gold Production in Shandong Province, China vom Januar 2015 (die Unternehmenspräsentation) Angaben enthalten, die mit bestimmten Abschnitten der Vorschrift NI 43-101 nicht konform sind. Das Unternehmen hat im Hinblick auf die PEA den folgenden, gemäß Vorschrift NI 43-101 geforderten vorsorglichen Hinweis nicht angeführt: Die vorläufige wirtschaftliche Bewertung hat provisorischen Charakter und es sind darin unter anderem abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als Mineralreserven von wirtschaftlichem Interesse eingestuft werden zu können. Es ist daher ungewiss, ob die Ergebnisse der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung tatsächlich erzielt werden können. Die Produktionsentscheidung des Unternehmens basierte nicht auf einer Machbarkeitsstudie, in der wirtschaftlich rentable bzw. technisch förderbare Mineralreserven ausgewiesen wurden. Die Produktionsentscheidung des Unternehmens basierte auf dem in der PEA beschriebenen Ressourcenoptimierungsmodell im Tagebaubetrieb, in dem auch die vom Unternehmen ausgehandelten, relativ niedrigen Abbaukosten berücksichtigt sind. Für Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, kann noch keine wirtschaftliche Rentabilität nachgewiesen werden. Aufgrund der Unsicherheiten, mit denen Mineralressourcen behaftet sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen bzw. auch nur Teile davon zu Mineralreserven hochgestuft werden können. Es ist daher ungewiss, ob die in der PEA ausgewiesenen Ergebnisse erreicht werden können. Die Anlegerpräsentation und die Website des Unternehmens wurden mittlerweile auf den aktuellen Stand gebracht und enthalten nun auch den geforderten vorsorglichen Hinweis.

In der Unternehmenspräsentation wurde darüber hinaus eine Goldmenge von 600.000 Unzen angegeben, die als outside mineable resource, d.h. eine außerhalb der Grubenabgrenzung gelegene förderbare Ressource, deklariert wurde. Bezugnahmen auf diese Goldmenge wurden aus der Präsentation gelöscht. Im abgeänderten Fachbericht wird der Status dieser Menge berücksichtigt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird von der Verwendung des Begriffs förderbare Ressource Abstand genommen.

Die PEA, die Unternehmenspräsentation und die Website des Unternehmens enthalten außerdem Bezugnahmen auf Ressourcen, die abgeleitete Ressourcen anderen Ressourcenkategorien zuordnen. Dies ist gemäß Abschnitt 2.2 der Vorschrift NI 43-101 nicht zulässig. Sämtliche Angaben wurden nun soweit geändert, dass sie diesem Abschnitt der Vorschrift NI 43-101 entsprechen.

In der Unternehmenspräsentation hat das Unternehmen verabsäumt, die Beziehung des qualifizierten Sachverständigen, der die darin enthaltenen fachlichen Informationen erstellt, deren Erstellung beaufsichtigt oder genehmigt hat, genau anzugeben und auszuweisen. Die Präsentation wurde insofern abgeändert, als sie nun Abschnitt 3.1 der Vorschrift NI 43-101 entspricht. Sämtliche fachlichen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Stephen Kenwood, P. Geo., geprüft und genehmigt. Er ist ein Direktor des Unternehmens und zeichnet als qualifizierter Sachverständiger gemäß den in der Vorschrift NI 43-101 angeführten Definitionen verantwortlich.

Über Majestic Gold

Majestic Gold Corp. ist ein in British Columbia ansässiges Unternehmen, das derzeit ausschließlich in China aktiv ist und in der Goldmine Songjiagou in der ostchinesischen Provinz Shandong einen Goldförderbetrieb besitzt. Weitere Informationen zum Unternehmen und seinen Projekten finden Sie auf der Website www.sedar.com und auf der Website des Unternehmens unter www.majesticgold.com.

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Stephen Kenwood, P. Geo., President, CEO & Director

Telefon: (604) 560-9060

E-Mail: info@majesticgold.com

Website www.majesticgold.com-

306 - 1688 152nd StreetSurrey, British ColumbiaCanada, V4A 4N2

Tel: 604-560-9060

Fax: (604) 560-9062

E-Mail: info@majesticgold.com

Vorsorglicher Hinweis

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung könnte es sich um zukunftsgerichtete Aussagen handeln, die Im Einklang mit den Safe Harbour-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und den kanadischen Wertpapiergesetzen getätigt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die sich auf zukünftige Ereignisse beziehen. Zu solchen Aussagen zählen u.a. Schätzungen, Prognosen und Aussagen zu den Erwartungen der Firmenführung, die sich u.a. auf die zukünftige Entwicklung der Geschäftstätigkeit, die finanzielle Entwicklung, diverse Berechnungen und Schätzungen, zukünftige Trends, Pläne, Strategien, Ziele und Erwartungen beziehen. Dazu zählen auch Produktion, Explorationsbohrungen, Reserven und Ressourcen, Förderaktivitäten und zukünftige Ereignisse bzw. die zukünftige Betriebstätigkeit. Informationen, die sich aus der Analyse der Bohrergebnisse ableiten, und Informationen zu den Ressourcenschätzungen können ebenfalls als zukunftsgerichtete Aussagen gelten, da es sich hier um Prognosen hinsichtlich der eventuellen Funde nach einer tatsächlichen Projekterschließung handelt.

In manchen Fällen lassen sich solche zukunftsgerichteten Aussagen anhand von Begriffen wie könnte, sollte, erwartet, plant, beabsichtigt, glaubt, schätzt, prognostiziert, Potenzial oder weiterhin bzw. deren Negationen oder vergleichbare Begriffe erkennen. Diese Aussagen sind nur Vorhersagen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse bzw. die Ergebnisse unserer Branche, sowie die entsprechenden Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen und sämtliche Annahmen, auf denen diese basieren, werden in gutem Glauben abgegeben und entsprechen unserer aktuellen Einschätzung der Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit. Die tatsächlichen Ergebnisse werden jedoch fast immer, bisweilen sogar wesentlich, von Schätzungen, Erwartungen, Prognosen, Annahmen oder anderen hier angenommenen zukünftigen Ergebnissen abweichen. Majestic Gold hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, damit diese den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

Haftungsausschluss für die Produktion

Die Entscheidung des Unternehmens über den Start des Förderbetriebs basierte nicht auf einer Machbarkeitsstudie, in der wirtschaftlich rentable bzw. technisch förderbare Mineralreserven ausgewiesen wurden. Die Produktionsentscheidung des Unternehmens basierte auf dem in der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung (PEA) beschriebenen Ressourcenoptimierungsmodell im Tagebaubetrieb, in dem auch die vom Unternehmen ausgehandelten, relativ niedrigen Abbaukosten berücksichtigt sind. Im Zuge der Optimierung, die in der vorläufigen Bewertung vorgenommen wurde, wurde ein Produktionsplan unter Berücksichtigung eines Cutoff-Gehalts von 0,30 Gramm Gold pro Tonne erstellt.

Die PEA enthält auch abgeleitete Mineralressourcen, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist ungewiss, ob die Annahmen der PEA tatsächlich jemals erreicht werden. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:

http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=28500

Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:

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