28.01.2013 18:21:30
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Island gewinnt Rechtsstreit um Entschädigung von Bankkunden
Von Charles Duxbury
Island hat einen Rechtsstreit um die Entschädigung ausländischer Kunden der Landsbanki für sich entschieden. Die isländische Bank war auf der Höhe der Finanzkrise 2008 zusammengebrochen. Betroffen davon waren auch britische und niederländische Sparer, die ihr Geld bei der Online-Tochter Icesave angelegt hatten und für den Verlust von Island nicht entschädigt wurden. Nun befand ein Gericht der Europäischen Freihandelsgemeinschaft (EFTA), Island habe damit keine Richtlinien des europäischen Wirtschaftsraums zur Einlagensicherung verletzt.
Die EFTA-Überwachungsbehörde ESA hatte vor Gericht von Island gefordert, dass die Gelder der britischen und niederländischen Sparer von der Einlagensicherung hätten zurückerstattet werden müssen. Doch das Urteil fiel anders aus: Das Gericht sieht den Staat und seine Behörden nicht zu Entschädigungen verpflichtet, wenn ein Einlagengarantiesystem seine Verbindlichkeiten in einer systemischen Krise nicht mehr bedienen kann.
Das ist ein Sieg für Island, der auch Konsequenzen für die gesamte Europäische Union haben könnte. Island ist zwar kein Mitglied der EU, aber Teil des europäischen Wirtschaftsraums, einer Gruppe von Ländern, sie sich verpflichtet haben, die Regeln des gemeinsamen europäischen Marktes einzuhalten.
Das Urteil des Gerichtes ist endgültig und kann vor EFTA-Behörden nicht mehr angefochten werden. Es ist allerdings nicht bindend für das höchste Gericht der EU, den Europäischen Gerichtshof. Der Spruch schafft aber eine Präzedenzfall im erweiterten EU-System.
Vor allem aber wirft das Urteil eine beunruhigende Frage auf: Wenn die Programme zur Einlagensicherung gar nicht alle Anleger schützen, sind sie dann überhaupt wirksam? Damit beschäftigt sich nun die Europäische Kommission, die sich der Klage gegen Island angeschlossen hatte. Die europäischen Einlagensicherungen, sofern sie überhaupt über Fonds verfügen, können nur einen Bruchteil der versicherten Einlagen im System garantieren. Ihre Aufgabe ist es üblicherweise, im Falle des Zusammenbruchs einer kleineren Zahl von Banken einzuspringen. Was sie nicht können ist, alle Sparer innerhalb des Systems zu schützen.
Das ist in den USA ähnlich. Dort verfügt die Federal Deposit Insurance Corp nur über knapp 1 Prozent der Einlagen - doch wird die Einlagensicherung selbst noch von der US-Regierung abgesichert.
Weil die isländischen Banken Online-Töchter gründeten, um Gelder aus dem Ausland anzuziehen, hatte Island einen ungewöhnlich hohen Anteil ausländischer Sparer in seinem System. Das trifft innerhalb der Eurozone auch auf Zypern zu - jenes Land, das derzeit mit der EU über seine Rettung verhandelt. Von den gut 70 Milliarden Euro, die dort nicht von anderen Banken angelegt sind, kommen 40 Milliarden Euro aus dem Ausland. Deutschland war zuletzt dafür eingetreten, dass einige Anleger zypriotischer Banken nicht ihr gesamtes Geld zurückbekommen sollten.
Aufgestoßen war der EFTA-Überwachungsbehörde in Island vor allem die ungleiche Behandlung einheimischer und ausländischer Anleger: Das Land hatte die einheimischen Kunden nicht an den Verlusten beteiligt. Bei der Liquidation der Banken wurden die Einlagen und Wertpapiere von Isländern in neue "gute" Banken verschoben. Gelder von ausländischen Anlegern verblieben in den insolventen Instituten. Das, so hatte die ESA argumentiert, verstoße gegen die Anti-Diskriminierungsregeln. Doch das Gericht sprang Island bei und befand, der Transfer sei rechtens gewesen.
Zwar muss jedes Land laut den Regeln des gemeinsamen Marktes für den Fall des Zusammenbruchs einer Bank ein Mindestmaß an Entschädigungen über eine Einlagensicherung sicherstellen. Da in Island aber gleich alle großen Banken kollabierten, habe die isländische Einlagensicherung nicht über ausreichend Mittel für die komplette Versicherung verfügt.
Die Regierung Islands zeigte sich "höchst zufrieden", dass der Standpunkt des Landes sich im Icesave-Fall durchgesetzt habe. "Mit dem Urteil des EFTA-Gerichtes geht eine wichtige Phase einer langen Saga zu Ende", teilte das Außenministerium mit.
Der Sprecher der Europäischen Kommission, Stefaan De Rynck, erklärte dagegen, die Kommission bleibe bei ihrer Interpretation, dass die Einlagensicherung auch im Falle einer systemischem Krise greifen müsse.
Wie ein EU-Gericht in dem Fall urteilen würde, ist unklar. Zwischen der Haltung der Kommission und den EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein tut sich jedenfalls ein Graben auf, was die Interpretation der Regeln des gemeinsamen Marktes angeht.
Die britischen Behörden prüfen noch ihre Reaktion, während die niederländischen Behörden sich enttäuscht zeigten und erklärten, das Urteil und seine Konsequenzen zu prüfen.
Die beiden Länder hatten ihre Landsleute unter den Sparern entschädigt und anschließend von Island das Geld zurückhaben wollen. Laut dem Politikwissenschaftler Eirikur Bergmann von der isländischen Bifrost Universität hatten sie sogar Island gedrängt, Zinsen auf die von ihnen bereits gezahlten Entschädigungen zu entrichten.
"Das ist vollständig abgelehnt worden", sagte Bergmann. Die Tatsache, dass die ESA alle Gerichtskosten Islands tragen müsse, zeige, wie sehr das Land rehabilitiert werde. "Das Urteil markiert das Ende eines qualvollen Streits, der sich über fast vier Jahre hingezogen hat".
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January 28, 2013 11:50 ET (16:50 GMT)
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