11.10.2020 14:52:38

Juristische Fragen bei Quarantäne-Regelung für Touristen in MV

ROSTOCK (dpa-AFX) - Nach der Bekanntgabe weiterer Reisebeschränkungen für Urlauber aus Corona-Risikogebieten stellen sich für die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns juristische Fragen. Dabei steht der Umgang mit Stornierungen im Mittelpunkt, sagte der Präsident des Dehoga MV, Lars Schwarz, am Sonntag der dpa.

Die Landesregierung hatte für Gäste aus Risikogebieten wie Berlin und anderen Großstädten eine vierzehntägige Quarantäneregelung beschlossen. Menschen aus Gebieten mit mehr als 50 Infizierten pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Quarantäne kann durch einen zweiten negativen Test nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden.

Bei einem Einreiseverbot wäre die Frage nach einer Schadenersatzleistung klar geregelt. Da die Einreise nur erschwert, aber prinzipiell möglich sei und die Unterkunft zur Verfügung stehe, sei die Frage strittig, sagte Schwarz.

Er appellierte, an diese Fragen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl heranzugehen. "Das ist eine unangenehme Situation, die uns und die Gäste quasi überfährt." Eine Kulanzregelung müsse möglich sein, bei vielen Gäste handele es sich um Stammgäste. "In den Rezeptionen stehen die Telefone nicht still, unzählige Mails sind eingegangen."

Die Restriktionen träfen die Branche hart. Nach dem Totalausfall der Vorsaison hätten sich die Betreiber in der Hochsaison gerade wieder berappelt und nun auf einen "goldenen Herbst" gehofft. Schwarz betonte, dass bisher keine Corona-Gefahr von Touristen ausgegangen sei. "Die Quarantäne-Verordnung sollte dringend auf ihre Verhältnismäßigkeit untersucht werden."/mgl/DP/he

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