25.10.2014 09:09:00

Justizministerium prüft eventuelle Grasser-Anklage - dann Weisenrat

Die Entscheidung über eine mögliche Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere Personen in den Causen Buwog und Linzer Terminal Tower wird im Justizministerium derzeit in der zuständigen Abteilung geprüft. Das Ergebnis werde dann einem Weisenrat vorgelegt, dieser gibt dazu eine Empfehlung ab. Derzeit sei die Causa noch nicht beim Weisenrat, sagte der Ministersprecher zur APA.

Erst wenn die Prüfung des Vorhabensberichts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die zuständige Abteilung abgeschlossen sei, werde der Weisenrat, also drei Juristen, dazu eine Empfehlung abgeben. Formal werde die Entscheidung dann allerdings wie immer vom zuständigen Sektionschef unterzeichnet, der "für den Minister" unterschreibe, so der Sprecher.

Die WKStA hat sich laut Medienberichten in ihrem Vorhabensbericht für eine Anklage in den Causen Buwog und Linzer Terminal Tower ausgesprochen.

Im konkreten Fall wird der Weisenrat offenbar befasst, weil Justizminister Wolfgang Brandstetter vor seiner Amtszeit als Verteidiger von Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics tätig war und damit eine Befangenheit im Raum steht. Petrikovics spielt in der Buwog-Causa eine zentrale Rolle, weil er die fast zehn Millionen Euro hohe "Provision" an den Lobbyisten Peter Hochegger gezahlt hat. Der Verdacht der Ermittler, dass Grasser als damaliger Finanzminister einen Teil der Provision kassierte im Gegenzug für den Zuschlag bei der Privatisierung an die Immofinanz bzw. das Österreich-Konsortium, wird von Grasser zurückgewiesen.

Brandstetter hat im Jänner 2014 einen Weisenrat eingerichtet, der in bestimmten Verfahren in Entscheidungen "einbezogen" wird. Drei Juristen bilden diesen Weisenrat, nämlich Franz Plöchl von der Generalprokuratur, der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums, Universitätsprofessor Manfred Burgstaller, sowie der Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums, Gottfried Strasser.

Der Weisenrat werde "in Fällen der Befangenheit, bei Verfahren gegen oberste Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in Verfahren, in denen eine inhaltliche Weisung gemäß ? 29a Abs. 1 StAG erteilt werden soll, in die Entscheidung einbezogen", hieß es in der diesbezüglichen Mitteilung des Ministeriums. Der Weisenrat werde sich zu den Erledigungsvorschlägen des Leiters der Strafrechtssektion äußern und gegebenenfalls in nachvollziehbarer Form Empfehlungen abgeben. "Damit wird sichergestellt, dass ich selbst als Justizminister auf Entscheidungen in derartigen Verfahren künftig selbstverständlich keinen Einfluss nehme. Es wird somit keine Weisungen ohne Einbindung des Weisenrats geben, dessen Mitglieder bekanntlich nicht weisungsgebunden sind", stellte Brandstetter im Jänner 2014 klar.

(Schluss) gru/jul

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