09.12.2015 14:35:56

Kabinett bringt automatisierte Steuerprüfung auf den Weg

   Von Andreas Kißler

   BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will elektronische Steuererklärungen vereinfachen und ihre Bearbeitung beschleunigen. Deshalb brachte das Kabinett am Mittwoch ein Bündel von Rechtsänderungen auf den Weg, um spätestens 2022 eine automatisierte Steuerprüfung zu erreichen.

   "Wir wollen, dass die Besteuerung von allen Beteiligten möglichst elektronisch abgewickelt werden kann", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Auf mittlere Sicht sollen die meisten Steuererklärungen nach den Plänen der Regierung elektronisch erfolgen und ausschließlich automatisiert geprüft werden.

   Keine Belege mehr nötig

   Das Finanzministerium betonte, der Steuervollzug in Deutschland solle "im Interesse der Steuerzahler schneller, einfacher und effizienter werden". So müssten die Steuerpflichtigen der Erklärung dann regelmäßig keine Belege mehr beifügen. Belege müssen nur auf Nachfrage eingereicht werden und können dann elektronisch übermittelt werden. "Es geht um einen effizienteren Steuervollzug", sagte eine Ministeriumssprecherin. Steuerausfälle würden dadurch nicht befürchtet.

   Ziel der Modernisierung ist es nach Angaben der Regierung, den Einsatz der Informationstechnologie im Steuervollzug zu stärken und mehr Menschen dafür zu gewinnen, von der elektronischen Steuererklärung Gebrauch zu machen. Das dazu bestehende Elster-Verfahren und die 2014 eingeführte vorausgefüllte Steuererklärung sollen verbessert werden, und Bescheide sollen auf Wunsch auch online übermittelt werden. "All diese Elemente werden dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen zu verringern", erklärte das Finanzministerium.

   Gesetz wird bis 2022 umgesetzt

   Schon zu Wochenbeginn wurde aus dem Ministerium betont, "dass die unproblematischen Fälle, also die große Mehrzahl der Fälle, in Zukunft vollständig automatisch bearbeitet werden" sollten. Von der automatisierten Bearbeitung einfacher Fälle verspricht sich der Bund mehr Zeit für prüfungsbedürftige Fälle.

   Das Gesetz soll nach den Plänen der Regierung weitestgehend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und dann angesichts vieler notwendiger organisatorischer und technischer Maßnahmen schrittweise bis zum Jahr 2022 umgesetzt werden. Weil die Maßnahmen als "Gemeinschaftsprojekt" mit den Ländern auf den Weg gebracht werden sollten, hätten Gespräche mit den Ländern und Verbänden schon stattgefunden, sagte ein Ministeriumsvertreter.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

   DJG/ank/reg

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   December 09, 2015 08:05 ET (13:05 GMT)

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