07.01.2015 17:16:30
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Kabinett verabschiedet neue Bilanzrichtlinie
Von Stefan Lange
BERLIN--Die Bundesregierung hat das sogenannte Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen und will damit vor allem kleinere Unternehmen entlasten. "Die Umsatz- und Bilanzschwellenwerte werden so erweitert, dass es jetzt eine größere Zahl von Unternehmen gibt, die wegen ihrer geringen Größe teilweise von Berichts- und Prüfpflichten entlastet werden", nannte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin einen der Schwerpunkte des neuen Gesetzes. Das zuständige Bundesjustizministerium bezifferte das Entlastungsvolumen auf 87 Millionen Euro jährlich. Neue Belastungen kommen hingegen auf große Unternehmen des Rohstoffsektors zu. Mit dem Gesetz setzt Berlin eine EU-Vorgabe um.
Die Schwellenwerte kleiner Kapitalgesellschaften werden künftig um rund 20 Prozent angehoben, die Grenze bei der Bilanzsumme liegt nunmehr also bei knapp 6 Millionen, die der Umsatzerlöse bei rund 12 Millionen Euro.
Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie für die Konzernrechnungslegung auf 20 Millionen Euro (Bilanzsumme) und 40 Millionen Euro (Umsatzerlöse) erhöht, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Damit können künftig mehr Unternehmen als bisher die Erleichterungen für die jeweils kleinere Größenklasse nutzen.
Für Genossenschaften, die zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme 350.000 Euro, Umsatzerlöse 700.000 Euro, im Jahresdurchschnitt 10 Beschäftigte) nicht überschreiten, werden demnach die bereits für vergleichbare Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) bestehenden Erleichterungen eingeführt.
Auf der anderen Seite wird eine Berichtspflicht für große Unternehmen des Rohstoffsektors eingeführt, die Erdöl, Erdgas, Kohle, Salze oder Erze fördern, Steine oder Erden abbauen oder Holzeinschlag in sogenannten Primärwäldern (Urwald) betreiben. Diese sollen künftig ihre Zahlungen an staatliche Stellen weltweit darstellen und veröffentlichen. "Diese Berichte sollen dazu beitragen, dass die Einnahmen der Empfängerstaaten transparenter werden", sagte Seibert. Damit solle gute Regierungsführung unterstützt werden. Die Regelungen sollen erstmals für Geschäftsjahre wirksam werden, die 2016 beginnen. Die Unternehmen könnten die Regeln aber auch schon früher anwenden, erklärte Seibert.
Erfasst werden nach Angaben des Justizministeriums alle Staaten, in denen große deutsche Kapitalgesellschaften selbst oder durch ihre Tochterunternehmen Rohstoffe gewinnen. Berichtspflichtig sind Kapitalgesellschaften, die zwei von drei Schwellenwerten überschreiten (Bilanzsumme 20 Millionen Euro, Umsatzerlöse 40 Millionen Euro, 250 Beschäftigte im Jahresschnitt). Berichtspflichtig sind auch alle kapitalmarktorientierten, vor allem börsennotierte Unternehmen. Die Berichte müssen den Angaben zufolge erkennen lassen, welche Zahlungen das Unternehmen an jede einzelne staatliche Stelle weltweit geleistet hat und auf welches Projekt und welchen Zahlungsgrund (zum Beispiel Steuern oder Konzessionsgebühren) die Zahlung gestützt ist.
Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com
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January 07, 2015 10:45 ET (15:45 GMT)
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