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22.12.2006 11:09:00
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Kampa erwartet außerordentlichen Ertrag aus bilanzieller Neubehandlung von Körperschaftsteuerguthaben
Wie der auf Fertighäuser spezialisierte Konzern am Freitag erklärte, hat eine unternehmensinterne Prüfung ergeben, dass man das bisherige Körperschaftsteuerguthaben von ca. 9,3 Mio. Euro in der Bilanz auf den 31. Dezember 2006 abgezinst als Forderung in Höhe von ca. 7,3 Mio. Euro aktivieren wird. Inwieweit die Kampa AG einen gegenüber der Erwartung höheren Gewinn ausweisen wird, steht noch nicht fest, weil im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Buchwerte aller Beteiligungen und Immobilien des Anlage- und Vorratsvermögens negative Effekte erwartet werden, deren Höhe heute noch nicht feststeht.
Grund für die bilanzielle Neubehandlung des Körperschaftsteuerguthabens ist § 37 KStG neue Fassung, eingefügt durch das am 13. Dezember 2006 in Kraft getretene Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG). Danach entsteht mit Ablauf des 31. Dezember 2006 ein Anspruch gegenüber dem Fiskus auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen, unverzinslichen Raten für den Zeitraum 2008 bis 2017.
Die Aktie von Kampa notiert aktuell mit einem Plus von 0,55 Prozent bei 7,34 Euro. (22.12.2006/ac/n/nw)
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