29.06.2017 19:05:43

Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Daimler abgewiesen

   BERLIN (AFP)--Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Daimler-Konzern wegen des Vorwurfs irreführender Werbung abgewiesen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, liegt eine Irreführung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht vor. Das Gesetz erkannte allerdings an, dass eine Verletzung von Verbraucherinteressen durch die Werbung nicht ausgeschlossen sei (AZ: 34 O 21/16).

   Hintergrund des Streits ist eine Werbeaussage von Daimler: "BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum und senkt zugleich den Verbrauch". Die Deutsche Umwelthilfe hatte dies auf das Modell Mercedes Benz C220 BlueTec bezogen und darauf hingewiesen, dass bei Straßenmessungen für dieses Modell eine massive Überschreitung der Grenzwerte für den Stickoxidausstoß festgestellt wurde. Daher würden Verbraucher durch die Werbung getäuscht, argumentierte die DUH.

   DJG/brb

   (END) Dow Jones Newswires

   June 29, 2017 11:50 ET (15:50 GMT)- - 11 50 AM EDT 06-29-17

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