19.05.2017 13:08:42

KORREKTUR: Autohersteller zahlen 553 Millionen Dollar wegen Airbag-Defekt

(In der am 18. Mai um 19:05 Uhr gesendeten Meldung "Autohersteller zahlen 553 Millionen Dollar wegen Airbag-Defekt" muss es im 2. Satz des 3. Absatzes korrekt heißen, dass Takata in Erwägung zieht, Unterstützung von einem Wettbewerber in Anspruch nehmen, und nicht, dass dies bereits geschehen ist. Es folgt die korrigierte Fassung.) Autohersteller zahlen 553 Millionen Dollar wegen Airbag-Defekt

   Von Mike Spector

   NEW YORK (Dow Jones)--Einige Autohersteller, die defekte Airbags des japanischen Produzenten Takata in ihren Fahrzeugen verbaut hatten, zahlen nun 553 Millionen US-Dollar an ihre Kunden. Betroffene sollen für die Reparatur und finanzielle Verluste entschädigt werden, die aus dem Rückruf der Airbags entstanden sind, wie aus einem Gerichtsdokument in Miami hervorgeht. Damit wird der Streit um die defekten Airbags mit den Autoherstellern Toyota, Subaru, Mazda und BMW beigelegt.

   Die Entschädigung erhalten Fahrer von 15,8 Millionen Fahrzeugen mit Takata-Airbags. Diese waren in Verruf geraten, nachdem es beim Öffnen der Airbags in etwa 180 Fällen zu Verletzungen oder sogar 11 Todesfällen durch umherfliegende Metallteile gekommen war. Die Fälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen, sind nicht Teil des nun mit den Autobauern getroffenen Vergleichs. Der Hersteller Takata muss sich hier ebenfalls noch mit Forderungen auseinandersetzen.

   Die Autohersteller sind weiterhin damit beschäftigt, 42 Millionen Fahrzeuge mit fast 70 Millionen Takata-Airbags zur Reparatur in die Werkstätten zu rufen. Das japanische Unternehmen ist deshalb auch finanziell in Bedrängnis geraten und erwägt, Unterstützung von einem Wettbewerber in Anspruch zu nehmen.

   Andere Autobauer wie Honda oder Ford sind nicht Teil des aktuellen Vergleichs. Hier fordern Kläger weiterhin eine Entschädigung. Bei diesen Autobauern und auch bei Takata war zunächst keine Stellungnahme zum Stand der Verfahren zu erhalten. Der geschlossene Vergleich mit den zunächst genannten Herstellern muss noch von einem Bundesrichter abgesegnet werden.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/DJN/jhe/gos/mgo/sha

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   May 19, 2017 06:38 ET (10:38 GMT)

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