13.10.2016 19:42:39
|
Kreise: Verweis auf EU-Vorsorgeprinzip - Kanada ermöglicht neue Ceta-Erklärung
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Kanada hat sich bereiterklärt, dass in die geplante Zusatzerklärung zum Freihandelsabkommen Ceta ein konkreter Verweis auf das EU-Vorsorgeprinzip aufgenommen wird. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist eine entsprechende Passage Teil des neuen Textentwurfs, der am Donnerstag vom Verhandlungsteam an die EU-Mitgliedstaaten geschickt wurde. Er soll am kommenden Dienstag von den EU-Handelsministern endgültig genehmigt werden.
Auf Deutsch übersetzt heißt es in dem Dokument: "Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und Kanada bestätigen noch einmal ihre Verpflichtungen, die sie hinsichtlich von Vorsorge in internationalen Abkommen eingegangen sind."
Dieser Satz soll als klare Bestätigung dienen, dass EU-Regeln zum Verbraucherschutz durch Regelungen in Ceta nicht ausgehebelt werden können. Das sogenannte Vorsorgeprinzip ermöglicht eine schnelle Reaktion auf mögliche Gesundheits- und Umweltgefahren. So können beispielsweise Produkte vorsorglich vom Markt genommen werden - auch dann, wenn die verfügbaren wissenschaftlichen Daten noch keine umfassende Risikobewertung zulassen.
Ceta-Kritiker hatten zuvor bemängelt, dass es in dem ursprünglichen Entwurf für die Zusatzerklärung keinen eindeutigen Hinweis auf das EU-Vorsorgeprinzip gegeben hatte./aha/DP/men
![](https://images.finanzen.at/images/unsortiert/wertpapierdepot-absichern-aktienchart-boerse-750493204-260.jpg)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!