24.08.2017 22:57:56

Lausitzer Rundschau: Einsatz von Gesichtsfeldscannern

Cottbus (ots) - Im Idealfall läuft es so: Ein Gefährder wird am Bahnhof von einer der Kameras erkannt, die wiederum in einer Zentrale Alarm schlägt, sodass die Polizei den geplanten Anschlag verhindern und den Täter an Ort und Stelle festnehmen kann. Das erhofft sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom Einsatz automatischer Gesichtserkennungs-Systeme. Schön wär's. In der Praxis dürfte es anders laufen: Es kommt zu keiner blitzschnellen Verhaftung, weil nicht unter jeder Kamera das SEK stehen kann. Und die Täter werden versuchen, die Software zu überlisten. Die Hersteller von Pappnasen und falschen Bärten dürfen sich freuen. Oder aber sie suchen sich andere Ziele dort, wo es keine Kameras gibt, wo keine Streifenbeamten aufpassen. Oder der Terrorist ist den Behörden noch gar nicht bekannt, wie jetzt in Spanien, sodass kein Alarm ausgelöst wird. Wegen alledem sollte man nicht so tun, als ob die Gesichtserkennung einen Schutz vor Terrorangriffen bedeutet. Sie wird eher wirken wie beispielsweise die Videoüberwachung in U-Bahnen - sie hilft, Tätern hinterher habhaft zu werden, verhindert die Straftaten vorher aber meist nicht. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Das dürfte auch bei diesem Vorhaben die verbreitete Haltung der Bürger sein, wie so oft, wenn der Staat Maßnahmen auf den Weg bringt, um angeblich die Sicherheit im Land zu erhöhen. Doch diese saloppe Einstellung birgt eine gehörige Portion an Naivität. Immer mehr Bereiche des Lebens werden digital erfasst. Auch der Staat wird neugieriger. Wenn irgendwann niemand mehr unerkannt bleibt, dann können selbst Kleinigkeiten zum großen Problem für den Einzelnen werden. Deswegen ist es richtig, auch bei der Gesichtserkennung mit Nachdruck auf die datenschutzrechtlichen Probleme hinzuweisen. Wenn sie nicht ausgeräumt werden können, ist der Schaden allemal größer als der Nutzen.

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