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10.06.2014 22:00:58

Lausitzer Rundschau: Klamauk der NPD Klage gegen Gauck-Äußerung vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

Cottbus (ots) - Von vornherein war klar, dass die beiden gestern verhandelten Verfassungsbeschwerden der NPD eher der eigenen Publicity dienten als dem Ziel eines wirklichen Erfolges. Im Grundgesetz steht nun einmal glasklar, dass der Bundespräsident von der Bundesversammlung "ohne Aussprache" gewählt wird, und das schließt eine Rede eines NPD-Vertreters zur Vorstellung des eigenen Kandidaten nun einmal ebenso aus wie jede andere Kandidatenrede. Aber jedes Mal veranstaltet die rechtsradikale Partei in der Bundesversammlung den gleichen Klamauk um diese Frage, weil sie einen großen Auftritt haben will. Das hat das Karlsruher Gericht nun hoffentlich für alle Zeiten beendet. Außerdem steht im Grundgesetz nicht, dass ein amtierender Bundespräsident Leute, die vor Heimen gegen Asylbewerber protestieren, die ihnen nichts getan haben, nicht "Spinner" nennen darf. Es ist schon erstaunlich, dass sich eine Partei von diesem Wort verunglimpft fühlt, die im Europawahlkampf gerade mal wieder "Gas geben" plakatiert hat. Im Grundgesetz steht überhaupt gar nichts, was die Worte des Präsidenten einschränken würde. Karlsruhe hat Joachim Gauck bescheinigt, dass er das sagen durfte, und dass dieser Ausdruck, den er indirekt auf die NPD bezog, seine allerdings vorhandene Pflicht zur parteipolitischen Neutralität nicht verletzte. Auch ein Präsident genießt Meinungsfreiheit in Deutschland. Gauck sollte das freilich nicht als Freibrief verstehen. Ein Bundespräsident ist nicht Paulchen Pöbel von nebenan, er sollte seine Wort abwägen und so wählen, dass ihm auch jemand ein ernsthaftes Argumentieren bescheinigen kann, der nicht seiner Meinung ist. Er sollte niemandem den Vogel zeigen, auch nicht verbal. Sein Job ist es, ein Land zusammenzuhalten, nicht zu spalten. Gerade Joachim Gauck hat allerdings bisher in noch jeder Rede gezeigt, dass er das weiß und einhält. Und trotzdem nicht meinungslos ist. Für den konkreten Fall gilt das übrigens auch. Denn, das von der NPD beklagte Wort fiel beim Besuch des Staatsoberhaupts in einem Oberstufenzentrum in Berlin-Kreuzberg. Gauck sagte den Schülern mit Blick auf die damals in einem Berliner Plattenbaubezirk laufenden Demonstrationen gegen Asylbewerber: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle aufgefordert." Und an anderer Stelle sagte er, auch nach einem NPD-Verbot seien all "die Spinner, die Ideologen und die Fanatiker" ja noch da. Es war eine situations- und altersgerechte Wortwahl. Und außerdem höchst sachgerecht zudem.

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