30.07.2017 21:37:56
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Lausitzer Rundschau: Schlimme Parallelen Zu dem blutigen Messer-Attentat in Hamburg
Cottbus (ots) - Schlimmste Erinnerungen werden wach. An den
Anschlag auf Passagiere einer Regionalbahn bei Würzburg, an den
Rucksack-Bomben-Terror in Ansbach, an den Wahnsinn vom Berliner
Weihnachtsmarkt. Und nun also Hamburg. Auch in der Hansestadt hat ein
Flüchtling wahllos Jagd auf Menschen gemacht und ein Blutbad
angerichtet. Und auch hier steht die Frage im Raum, ob das
schreckliche Ereignis hätte verhindert werden können. Zweifellos sind
noch längst nicht alle näheren Umstände geklärt, scheinen die Grenzen
zwischen terroristisch motivierter und psychisch bedingter Gewalt
diesmal fließend zu sein. Nach allen bisherigen Erkenntnissen haben
die Hamburger Behörden allerdings keine gute Figur in der Sache
gemacht. So dürfte der Fall Ahmad A. die beinahe schon abgehakte
Flüchtlingsdebatte neu beleben. Und das eingedenk der bereits in acht
Wochen stattfindenden Bundestagswahl nicht nur zum Guten. Jene, die
schon immer der schlichten Parole "Ausländer raus" aufgesessen waren,
werden sich ein weiteres Mal bestätigt fühlen. Das Jahr 2015 mit der
bislang größten und zum erheblichen Teil völlig unkontrollierten
Einwanderungswelle rückt ebenfalls wieder in den Fokus. Auch Ahmad A.
bat seinerzeit ohne Pass um Asyl. Und es werden sich natürlich auch
wieder die Stimmen für schärfere Gesetze überschlagen. Ein
Pawlowscher Reflex. Aber die Dinge liegen komplizierter. Gerade erst
ist das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft
getreten. Es bezieht sich auf Flüchtlinge, von denen eine erhebliche
Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht. Im
Fachjargon heißen sie Gefährder. Solche Personen können dann leichter
in Abschiebehaft genommen werden. Der Einsatz von Fußfesseln ist
ebenfalls möglich. Gefährder können sogar dann abgeschoben werden,
wenn sie noch keine Straftat begangen haben. Das hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden. Nur, was nützt diese
verschärfte Gangart, wenn die zuständigen Behörden trotz
gegenteiliger Anzeichen zu dem Schluss kommen, dass die Person gar
nicht gefährlich ist? Auf diese Weise droht jede einschlägige
Gesetzesverschärfung zwangsläufig ins Leere zu laufen. Ahmad A. war
wegen seines abgelehnten Asylantrags schon seit gut einem halben Jahr
ausreisepflichtig. Es gab Hinweise aus seinem Umfeld an die Polizei,
dass er sich radikalisiert hatte und in einer Hamburger Moschee ein-
und ausging, die als Hochburg islamistischer Eiferer gilt. Auch der
Verfassungsschutz hatte Ahmad A. auf dem Radar. Aber alle
Alarmzeichen wurden offenbar nicht ernst genug genommen. Womöglich
auch deshalb, weil der Palästinenser an der Besorgung von
Ersatzausweispapieren zwecks seiner Abschiebung sogar mitwirkte und
in Hamburger Amtsstuben deshalb als "vorbildhaft" eingestuft wurde.
Auch das zeigt die Vielschichtigkeit dieses Falls. Eine Ermutigung
bleibt: Es waren Hamburger Bürger, darunter auch ein afghanischer
Flüchtling, die maßgeblich dazu beitrugen, den blutigen Feldzug von
Ahmed A. zu stoppen. Respekt für so viel Zivilcourage!
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Pressekontakt: Lausitzer Rundschau
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