02.07.2016 00:43:50
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Lausitzer Rundschau: Was damals Unrecht war - Justizminister Maas will die "175er"" entschädigen
Cottbus (ots) - Schwul sagte man nicht im Nachkriegsdeutschland,
man sagte: "ein 175er". Und man hat die Betroffenen dann aufgrund des
entsprechenden Paragrafen wegen "Unzucht" in Gefängnisse gesteckt,
die man oft noch "Zuchthaus" nannte. Mit der Zucht hatte man es
damals überhaupt sehr. Jetzt wird nach und nach aufgeräumt mit den
Spätfolgen dieser geistig dunklen Zeit. Für die Erziehungsmarter, die
Kinder, Jugendliche und Behinderte in den Heimen der Kirchen erlitten
haben, werden bereits Entschädigungen gezahlt. Und nun muss sich auch
der Staat seiner Verantwortung für seinen Teil des Fehlverhaltens
stellen. Die Verurteilungen wegen Homosexualität waren nichts anderes
als eine schwere Menschenrechtsverletzung, nebenbei auch eine
Grundgesetzverletzung. Und das nicht nur aus heutiger Sicht. Schon
damals galt das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
und dazu gehört eben auch die Freiheit der eigenen Sexualität. Die
sehr späte Initiative von Justizminister Heiko Maas, die Urteile
pauschal aufzuheben und die noch lebenden Betroffenen zu
entschädigen, wird womöglich noch Folgen in anderen Bereichen haben.
Etwa bei Opfern des Paragrafen 218, Abtreibung. Man kann die
Betroffenen nur ermuntern. Was damals Recht war, kann heute, anders
als einst Baden-Württembergs Ministerpräsident Hans Filbinger dachte,
sehr wohl Unrecht sein. Das gilt nicht nur für die von ihm als
Militärrichter verhängten Todesurteile in der Nazizeit, das gilt eben
immer. Auch für Gefängnisstrafen wegen Liebe. Es gibt kein Recht auf
Menschenrechtsverletzungen, nicht aus einem Zeitgeist heraus, nicht
für Staaten und auch nicht für Demokratien.
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Pressekontakt: Lausitzer Rundschau
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