LEG Immobilien Aktie
WKN DE: LEG111 / ISIN: DE000LEG1110
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04.11.2025 05:41:38
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Linke kämpft für höhere Bußgelder bei Mietwucher
BERLIN (dpa-AFX) - Die Linke im Bundestag kämpft für ein härteres Vorgehen und höhere Bußgelder bei Mietwucher. Am Donnerstag soll namentlich über einen entsprechenden Gesetzentwurf abgestimmt werden. Unter anderem will die Linke, dass überhöhte Mieten künftig mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro bestraft werden können - doppelt so viel wie bisher. Außerdem soll der Nachweis unangemessen hoher Mieten einfacher werden.
"Mieterinnen und Mieter müssen vor überhöhten und illegalen Mieten geschützt werden", betonte die Wohnungs- und Mietexpertin der Fraktion, Caren Lay. Ihre Fraktion hat vor einem Jahr eine "Mietwucher-App" veröffentlicht, über die inzwischen Tausende Haushalte Beschwerde bei den zuständigen Behörden eingelegt haben.
Nach Angaben der Fraktion lag mehr als die Hälfte der an die zuständigen Ämter gemeldeten Mieten mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete und fiel damit in den Bereich einer möglichen Straftat.
Würden diese Meldungen tatsächlich geahndet und die Mieten gesenkt, könnten die Betroffenen nach Rechnung der Linken zusammen monatlich fast zwei Millionen Euro einsparen - pro Haushalt im Schnitt 247 Euro. Tatsächlich aber würden überhöhte und illegale Mieten bislang nur in Frankfurt/Main systematisch verfolgt.
Die App gibt es für 16 größere Städte, in den kommenden Wochen sollen weitere zwölf Städte aufgenommen werden. Mieter können darin ihre Mieten mit dem Mietspiegel vergleichen. Ergibt die Abfrage eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt, wird auf Wunsch eine Meldung an das zuständige Wohnungsamt geschickt. Bestätigt sich der Verdacht, kann das Amt ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängen.
Laut Wirtschaftsstrafgesetz kann es eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn Mieten für Wohnräume um mehr als 20 Prozent über üblichen Vergleichswerten liegen und der Vermieter ausnutzt, dass es kaum Angebote auf dem Markt gibt. Bei um mehr als 50 Prozent überhöhten Werten kann es sich laut Rechtssprechung unter bestimmten Bedingungen um eine Straftat handeln./tam/DP/zb
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