28.07.2016 20:17:16
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LKW-Kartell - Anwälte machen Schadensersatz für Spediteure und LKW-Besitzer geltend
Die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits Käufer und Leasingnehmer, die von dem Lkw-Kartell betroffen sind und macht Schadensersatzansprüche geltend. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auch im VW-Skandal mehr als 20.000 Geschädigte VW Autokäufer vertritt und berät, wird schon bald erste Klagen gegen die LKW-Hersteller einreichen, wenn diese nicht einigungsbereit sind. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Wir werden zunächst auf eine außergerichtliche Einigung drängen, die einen Schadensersatz zwischen 10% und 20% des Kaufpreises beinhaltet. Wir hoffen auf die Vernunft des Kartells. Sollte es notwendig sein, werden wir Klagen einreichen." Kartellverstöße haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen können. 2011 entschied der BGH, KZR 75/10, dass nicht nur direkte Kunden von in Kartellabsprachen verwickelte Unternehmen auf Schadensersatz klagen können, sondern auch Zwischen- und Endabnehmer. Eine neue EU-Richtlinie, die bis Ende 2016 durch die Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden muss, erleichtert die Geltendmachung solcher Schadensersatzansprüche. Danach wird die Vermutung aufgestellt, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht haben. Die Mitglieder des Kartells müssen dann das Gegenteil beweisen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Es gilt nun festzustellen, ob die Spediteure die Fahrzeuge überteuert gekauft haben. Diese Überteuerung, die im fünfstelligen Bereich liegen kann, ist als Schadensersatz zu bezahlen. Wir befinden uns bereits in Gesprächen mit Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko übernehmen, damit die Spediteure nicht auf den Kosten sitzen bleiben." Die Geschädigten sollten die Verjährungsvorschriften beachten. Nachdem die EU über die Geldbuße entschieden hat, beginnt die Verjährung wieder zu laufen. Geschädigte des LKW-Kartells sollten daher nicht abwarten, sondern sich anwaltlich beraten lassen.
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2
Pressekontakt: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Pressesprecher: Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll Einsteinallee 3 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de www.dr-stoll-kollegen.de https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de/
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