29.05.2018 12:55:44
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Lufthansa droht kein Verfahren vom Bundeskartellamt
FRANKFURT (Dow Jones)--Der Deutschen Lufthansa droht wegen des Anstiegs ihrer Ticketpreise nach der Air-Berlin-Insolvenz kein Missbrauchsverfahren durch das Bundeskartellamt. Die Lufthansa hatte im Herbst 2017 auf einigen innerdeutschen Strecken für ein paar Monate ein Monopol inne - und ihre Tickets auf diesen Flügen waren im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 25 bis 30 Prozent teurer, wie die Bonner Behörde feststellte.
"Dieser Preisanstieg ist zwar erheblich, rechtfertigt aber nicht die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut der Mitteilung. Dank des raschen Markteintritts von Easyjet seien die Preise auf den entsprechenden Strecken wieder umgehend gefallen. "Die Entwicklung der Flugpreise wäre bestimmt nicht so günstig verlaufen, wenn die Lufthansa dauerhaft Monopolist auf diesen Strecken geworden wäre", fügte Mundt an. Zu berücksichtigen sei aber auch der starke Kapazitätsrückgang auf diesen Strecken nach der Air-Berlin-Insolvenz, was sich "auch in einer intakten Konkurrenzsituation in steigenden Preisen niedergeschlagen hätte".
Das Bundeskartellamt hatte gegen Ende 2017 Vorermittlungen aufgenommen, nachdem bei der Behörde zahlreiche Beschwerden wegen Preiserhöhungen eingegangen waren.
"Ohne Bedeutung für die Untersuchung und ihren Ausgang war in diesem Fall die Frage, ob die Preiserhöhungen auf einen Preis-Algorithmus oder auf menschliche Intervention zurückzuführen waren", teilte das Kartellamt weiter mit. Die Lufthansa hatte nach den Beschwerden argumentiert, sie habe das Tarifsystem nicht geändert, sondern das computerbasierte Preissystem habe diese auf Basis einer erhöhten Nachfrage bei gleichzeitig reduziertem Angebot automatisch angeglichen.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/sha/mgo
(END) Dow Jones Newswires
May 29, 2018 06:56 ET (10:56 GMT)
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