16.10.2014 20:17:58

Mitteldeutsche Zeitung: zu Sterbehilfe

Halle (ots) - Irgendwann kommt der Tod auf dem Rechtsweg zu seinem Recht. Man möchte in solchen Fällen kein Richter sein, alles sträubt sich, einem Menschen einen rechtlich verbrieften Anspruch auf den vorgezogenen Tod zu attestieren. Noch mehr sind Patienten wie die sterbenskranke Frau zu bedauern, denen höchstrichterlich bescheinigt wird, dass ihre Leiden nicht nur von den Apparaten, sondern von Gerichten künstlich, das heißt zu Unrecht verlängert worden sind.

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