09.05.2016 16:02:38
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Muddy Waters hält Leerverkaufs-Meldefrist bei Ströer-Attacke nicht ein / Meldefrist beim Bundesanzeiger um fünf Tage überzogen / BaFin prüft den Fall
An dem Donnerstag liquidierte Muddy Waters seine erst zum Vortag gemeldete Leerverkaufsposition wieder zu drei Vierteln auf 0,16 Prozent aller Aktien und konnte so aus der Differenz binnen Stunden einen Millionengewinn einstreichen. Als erstes hatten die Analysten der Internetseite mostshorted.com über den Ablauf berichtet. Von 'Capital' mit der Rekonstruktion konfrontiert, erklärte Muddy Waters: "Der Recherche-Ansatz, den wir bei Ströer angewandt haben, hat bereits in vielen anderen Fällen Anleger vor weiterem Schaden bewahrt, Aufsichtsbehörden bei ihren Ermittlungen geholfen und zu Kompensationszahlungen geführt. Während dies für die Märkte vorteilhaft ist, bleibt es selbstverständlich dennoch ein Geschäft, das im Übrigen mit hohen Kosten für die Recherche verbunden ist."
Die Veröffentlichungspflichten sehen vor, dass Marktteilnehmer bis zum Nachmittag des Folgetages im Bundesanzeiger öffentlich dokumentieren müssen, wenn ihre Leerverkaufspositionen die Schwelle von 0,5 Prozent aller ausstehenden Aktien unter- beziehungsweise überschreiten. Das soll Transparenz sicherstellen. Im Falle von Muddy Waters wäre so der "Blitzkrieg" spätestens am Freitag, dem 22. April, nachvollziehbar gewesen.
Tatsächlich erfolgten die entsprechenden Meldungen über den Aufbau und den Abbau unter die Schwelle von 0,5 Prozent aber erst am 26. April - also fünf Tage zu spät. Die Finanzaufsicht Bafin erklärte, man prüfe den Fall wie jeden anderen auch, könne sich aber nicht zu einzelnen Positionen äußern. Man überwache gleichwohl, "ob diese Fristen eingehalten werden und kann bei Fristversäumnissen Bußgelder verhängen".
Muddy Waters teilte auf 'Capital'-Anfrage mit: "Als wir unseren Bericht veröffentlicht haben, haben wir den Markt mehr als zwei Stunden früher über unsere Short-Position informiert, als es durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Fall gewesen wäre. Auch die Bafin haben wir unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Uns war nicht bewusst, dass die Finanzaufsichtsbehörden in Deutschland - anders als in anderen europäischen Ländern - die von uns gemeldete Short-Position nicht offenlegen. Wir haben dies unverzüglich nachgeholt."
OTS: Capital, G+J Wirtschaftsmedien newsroom: http://www.presseportal.de/nr/8185 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_8185.rss2
Pressekontakt: Christian Kirchner Redaktion 'Capital', Korrespondent Frankfurt Tel. 069/793 007-514 E-Mail kirchner.christian@capital.de www.capital.de
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