22.11.2023 10:59:45

Netzagentur verbessert Pläne zur Eigenkapitalrendite für Netzbetreiber

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat ihre Vorschläge zur Eigenkapitalrendite für Neuinvestitionen der Strom- und Gasnetzbetreiber leicht verändert und will den Zinssatz im Anschaffungsjahr fixieren.

Wie bereits im Juni vorgeschlagen, soll die Eigenkapitalrendite auf 7,09 Prozent steigen von 5,07 Prozent. Inklusive Gewerbesteuer soll sie dann bei etwa 8,1 Prozent liegen. Änderungen könnten sich ergeben, wenn die Umlaufrendite im kommenden Jahr sich hierzu abweichend verändert. Der Basiszinssatz soll nun aber nicht jährlich neu festgelegt werden, wie ursprünglich vorgeschlagen, sondern soll auf Anregung der Branche im jeweiligen Anschaffungsjahr fixiert und bis zum Ende der Regulierungsperiode fortgeschrieben werden. Das erhöhe die Planungssicherheit und setze Beschleunigungsanreize, wie die Bundesnetzagentur mitteilte.

"Wir berücksichtigen das veränderte Zinsumfeld und geben Netzbetreibern Anreize, in den notwendigen Netzausbau zu investieren. Mit diesem adäquaten Zinssatz sichern wir die Kapitalmarktfähigkeit der Investitionen. Wir richten uns dabei an den ablesbaren aktuellen Zinssätzen, um die Verbraucher nicht überproportional zu belasten. Deswegen begrenzen wir die Erhöhung des Zinssatzes auf Neuinvestitionen", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Laut Müller sende seine Agentur damit ein starkes Signal zur Beschleunigung des Netzausbaus und halte die zusätzlichen Belastungen für Haushalte, Industrie und Gewerbe gering.

Der geplante Eigenkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag soll nur für Neuinvestitionen gelten. Der Eigenkapitalzinssatz für Bestandsanlagen liegt unverändert und wie im Oktober 2021 festgelegt bei 5,07 Prozent, inklusive Gewerbesteuer bei 5,8 Prozent, so die Netzagentur.

Die Finanzierungsbedingungen für Bestandsinvestitionen hätten im Vorhinein aufgrund der entsprechenden Festlegung der Verzinsungsbedingungen bis 2027/2028 langfristig abgesichert werden können, so dass sich die gestiegenen Zinsen hier kaum auswirken.

Die Netzagentur beabsichtigt, entsprechende Regelungen auch für Neuinvestitionen im Offshorebereich und für Interkonnektoren zu treffen.

Stellungnahmen zu diesen als "Festlegungsentwurf" bekannten Plänen können bis zum 6. Dezember eingereicht werden. Die endgültige Festlegung soll unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und damit voraussichtlich gegen Ende des Jahres erfolgen.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/uxd

(END) Dow Jones Newswires

November 22, 2023 05:00 ET (10:00 GMT)

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