17.07.2013 22:14:59
|
Neue OZ: Kommentar zu Ausbeutung von Arbeitsmigranten
Wo hört die Beschäftigung zu harten, aber fairen Bedingungen auf, wo fängt Ausbeutung von Arbeitsmigranten aus Niedriglohnländern an? Das deutsche Recht hilft bei der Beantwortung dieser Frage nur wenig. Für "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft" droht das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft an. Doch der Paragraf 233 wird nur äußerst selten angewendet, da er zu schwammig gefasst, ein Tatbestand zu schwer nachweisbar ist.
Zugleich zeigen aktuelle Untersuchungen im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums und des Europäischen Sozialfonds etwa in Nordrhein-Westfalen eklatante Ausbeutung auf. Deutschland, aber auch andere europäische Länder haben bei deren Aufklärung und Bekämpfung großen Nachholbedarf.
Dass viele Rumänen und Bulgaren in Deutschland freiwillig zu niedrigen Löhnen arbeiten und ihren Familien damit immer noch ein besseres Leben ermöglichen können als mit einem Job in der Heimat, ist unbestritten. Doch immer wieder zeigt sich, dass Arbeitsuchende unter Beteiligung deutscher Auftraggeber schamlos ausgenutzt werden. Hinter vorgehaltener Hand heißt es dann schnell: "Das sind doch nur . . ." Falsch, es sind Menschen mit Rechten ohne Wenn und Aber. Ein EU-Land, das mit erhobenem Zeigefinger andere zur Einhaltung von Regeln und Moral ermahnt, darf keine Ausbeutung Schwacher zulassen.
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!